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Rot-Rot-Grün stellt Gesetzesentwurf für Bürger- und Polizeibeauftragten vor

GdP Berlin fordert polizeiliche Expertise und Ausweitung der beratenden Tätigkeit

Berlin.

Ende Januar stellten die drei innenpolitischen Sprecher der Regierungsparteien ihren Gesetzesentwurf für die Einführung eines Bürger- und Polizeibeauftragten vor. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigt sich weiter gesprächsoffen, fordert bei der genauen Umsetzung die Berücksichtigung polizeilicher Expertise sowie mehr beratende Kompetenzen für den/die Beauftragte/n.

Sinnvolles Konzept mit Luft nach oben

„Das Konzept einer oder eines Bürger- und Polizeibeauftragten ist sinnvoll, wenn die Stelle wirklich vollkommen unabhängig und auftragsungebunden von Politik und Polizei als Schnittstelle agieren kann. Darauf wurde im Entwurf geachtet. Man sollte trotzdem noch mal etwas nachjustieren. Die Stelle wirkt ein wenig so, als solle sie die Arbeit des Petitionsausschusses bewältigen“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma am Montag. In der Tat haben Frank Zimmermann (SPD), Niklas Schrader (Die Linke) und Benedikt Lux (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich gemacht, dass die/der Beauftragte keinesfalls nur Ansprechpartner für Menschen ist, die polizeiliches Fehlverhalten anprangern, sondern auch für Kolleginnen und Kollegen, die auf innerbehördliche Probleme hinweisen. Sie/er soll unparteiisch agieren, untersteht dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses und wird mit Mehrheit des Plenums auf sieben Jahre gewählt. Cioma weiter: „Wir sehen es kritisch, dass die Stelle faktisch außen vor ist, wenn strafrelevante Ermittlungen eingeleitet sind und auch die beratende Komponente als Vermittlungsperson zwischen Polizei und politischen Verantwortlichen sowie Bürgerinnen und Bürgern keinerlei Beachtung findet.“

Personal unklar – GdP fordert polizeiliche Expertise

Die Berliner GdP hatte bei Debatten über Bürger- und Polizeibeauftragte stets deutlich gemacht, dass die Belange der Kolleginnen und Kollegen ebenso berücksichtigt werden müssen und es somit auch die nötige polizeiliche Expertise bedarf. Die drei innenpolitischen Sprecher sprachen Montag von einer Person, aber auch davon, dass die Stelle wachsen müsse. Da man auch den Servicebereich sowie administrative Tätigkeiten mitdenken muss, spricht man eher von 20 als von fünf Personen. Im Doppelhaushalt sind für die Jahre 2020/21 jeweils 200.000 Euro hinterlegt. Cioma machte deutlich, dass es mehr als das bisher angesetzte Personal benötigt, um den Aufgaben einer solchen Stelle gerecht zu werden. „Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, aber bei vielen Debatten fehlt die nötige polizeiliche Expertise. Die letzten Jahre zeigen sehr deutlich, dass es mehr als hilfreich wäre, wenn die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die politischen Vertreter einen Ansprechpartner hätten, der polizeiliche Maßnahmen und Strukturen erklärt“, so der GdP-Landeschef. Eine Reihe von Vorfällen wie die mutmaßliche Vergewaltigung eines Mädchens durch Flüchtlinge in Marzahn vor vier Jahren oder die rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln habe deutlich gezeigt, dass es hier eine vermittelnde Instanz benötigt.
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