Zum Inhalt wechseln

Bodycams: Flächendeckend, in Wohnungen und längere Aufbewahrung

GdP im intensiven Austausch mit dem Regierenden Bürgermeister

Berlin.

In einem Gespräch mit dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Thema Bodycams vorangebracht und sich für eine flächendeckende Ausstattung sowie eine Harmonisierung der Gesetzesentwürfe des neuen ASOG Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) und des Bürger- und Polizeibeauftragten stark gemacht. Dabei ist man auf offene Ohren gestoßen.

GdP: Harmonisierung der geplanten Gesetze notwendig

„Es ist kein Geheimnis, dass wir die geplante Einführung von Bodycams in Berlin seit langem vorantreiben. Die aktuellen Ereignisse zeigen jedem sehr deutlich, dass es zum einen mehr Schutz für unsere Kolleg. braucht und bei all den Smartphones da draußen auch endlich eine Art Chancengleichheit hergestellt werden muss. Zum anderen wird der Wunsch nach transparentem polizeilichen Handeln immer lauter, die Bodycam könnte hier vielen den Wind aus den Segeln nehmen, die meinen Kolleg. strukturelles rechtswidriges Verhalten unterstellen. Dementsprechend begrüßen wir diesen Punkt des ASOG-Entwurfes, haben dem Regierenden aber eine Harmonisierung mit den anderen geplanten Gesetzesvorhaben empfohlen“, so GdP-Landesvize Christian Hanisch am Mittwoch. Konkret geht es dabei um die Aufbewahrungsfristen der Aufnahmen. Der Entwurf des neuen ASOG Berlin sieht eine Löschung nach spätestens einem Monat vor. Die GdP plädiert dafür, dass dies an die Einreichfristen für Beschwerden beim geplanten Bürger- und Polizeibeauftragten angepasst wird (derzeit drei Monate angedacht, eine Ausdehnung auf mindestens sechs wurde bereits gefordert), damit Kolleg. auch die Chance haben, durch derartiges Material Anschuldigungen zu widerlegen. Um keinen Raum für etwaige Vertuschungsvorwürfe zuzulassen, rät die GdP zu Lagerung der Daten bei besagter Institution oder der Datenschutzbeauftragten.

GdP: Flächendeckender Einsatz von Bodycams notwendig

„Der Regierende hat diese Gedanken sehr wohlwollend aufgenommen und zugesichert, darüber mit dem Senat zu sprechen. Er zeigte zudem Verständnis für unsere Forderung nach einer flächendeckenden Ausstattung aller Dienststellen. Für uns steht im Übrigen fest, dass auch die Kolleg. der Feuerwehr sowie der Ordnungsämter mit entsprechender Technik vor Übergriffen sowie falschen Anschuldigungen geschützt werden müssen“, so Hanisch. Die GdP begrüßte das Vorhaben, neben Bild- auch Tonaufnahmen zu ermöglichen, drängt aber weiterhin auf die bisher nicht berücksichtigte Möglichkeit, zur Gefahrenabwehr und Beweissicherung bei Angriffen derartige Aufnahmen auch innerhalb von Wohnungen zuzulassen. Der GdP-Landesvize stellte klar, dass es in der Praxis viele banal anmutende Einsätze wegen Ruhestörungen oder auch Häuslicher Gewalt gibt, bei denen Kolleg. attackiert und verletzt werden. Anders als im öffentlichen Straßenland seien das sehr unübersichtliche Situationen, in der Aufnahmen Klarheit bringen könnten. Hanisch signalisierte abschließend Gesprächsbereitschaft und erklärte, dass die GdP dem Rot-Rot-Grünen Senat bei den geplanten Gesetzesvorhaben mit der nötigen Expertise zur Seite steht, so dass auch die Belange der Kolleg. berücksichtigt werden können.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.