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Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

GdP Brandenburg: Ein Schritt in die richtige Richtung

Potsdam.

Mit dem Gesetzentwurf der brandenburgischen Landesregierung sollen der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt verbessert sowie Straftaten besser erkannt und effektiver verhindert werden können. Das begrüßt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Brandenburg ausdrücklich und sieht den Entwurf als einen Schritt in die richtige Richtung.

Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer physischer und/oder sexualisierter Gewalt, etwa jede vierte erfährt mindestens einmal körperliche oder sexualisierte Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner.

„Schwerpunkteinsätze dieser Art erleben unsere Kolleginnen und Kollegen täglich“, sagt Anita Kirsten, GdP-Landesbezirksvorsitzende. „Diese Einsätze sind hoch emotional und stets risikobehaftet ob der hohen Gewaltbereitschaft unseres polizeilichen Gegenübers.“

„Es ist daher äußerst bedauerlich, dass auf die Aufnahme einer Möglichkeit der Aufzeichnung in Wohnungen in Fällen von häuslicher Gewalt verzichtet wurde.“, sagt Anita Kirsten. „Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Einsätze mit hohem Konfliktpotential häufig in häuslicher Umgebung stattfinden, da Bedrohungslagen sich hauptsächlich im sozialen Umfeld und damit oft in Wohnräumen entwickeln. Die Bodycam bietet hier die Möglichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit polizeilichen Handelns zu schaffen. Damit wird ein wesentliches Mittel zur Beweissicherung aber auch zum Schutz der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten geopfert, welches die meist sehr komplexen Sachverhalte nachvollziehbar machen könnte.”

Wir hoffen dennoch, dass dieser Gesetzentwurf ohne weitere Einschränkungen zügig durch den Landtag beraten und verabschiedet wird.
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