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GdP Brandenburg zu Kennzeichnungspflicht für Polizisten: Verfassungsbeschwerden unzulässig

Potsdam.

Unter dieser Überschrift gab am 25.06.2014 die Pressestelle des Verfassungsgerichtes eine Erklärung zur gesetzlichen Kennzeichnungspflicht für Polizisten ab. Das Verfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen die gesetzliche Kennzeichnungspflicht für unzulässig verworfen. In der Sache noch nicht entschieden! Das Landesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass den Beschwerdeführern der Rechtsweg zunächst über die Verwaltungsgerichte offensteht. Erst nach Abschluss der verwaltungsgerichtlichen Verfahren können die Beschwerdeführer ggf. erneut an das Verfassungsgericht herantreten.

Andreas Schuster, GdP-Landesbezirksvorsitzender: „Wir nehmen diese Feststellung des Verfassungsgerichtes Brandenburg zur Kenntnis. Wir werden den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten konsequent beschreiten und danach erneut prüfen, an das Landesverfassungsgericht heranzutreten. Wir bleiben der Auffassung, dass die gesetzliche Kennzeichnungspflicht gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstößt. Das Verfahren wird sich leider weiter zeitlich verzögern, ist aber rechtlich nicht zu beanstanden. Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass am Ende des Verfahrens das Landesverfassungsgericht eine Entscheidung in der Sache treffen muss.“

Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt in diesem Verfahren 2 Kläger, die stellvertretend für über 7.000 Polizistinnen und Polizisten gegen diese Kennzeichnungspflicht klagen.
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