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GdP Bundespolizei zu Münchner Pechstein-Urteil: Sportrechtssystem muss fairer werden!

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die zahlreiche deutsche Spitzensportler aus der Sportförderung der Bundespolizei vertritt, sieht in dem Urteil des Münchner Landgerichts in der Schadenersatzklage der Bundespolizistin und Eisschnellläuferin Claudia Pechstein trotz der Klageabweisung sehr wichtige und positive Aspekte.

"Unsere den Sportverbänden und dem DOSB mitgeteilten Bedenken gegen das gegenwärtige Sportrechtssystem sind voll bestätigt worden", stellt dazu Jörg Radek (54), stellvertretender Vorsitzender der GdP, Bezirk Bundespolizei, fest. "Das bisherige Procedere des Abschlusses von Athleten- und Schiedsvereinbarungen ist meilenweit vom sportlichen Anspruch der Fairness entfernt. Es entrechtet und benachteiligt die Sportler völlig unangemessen. Das Münchner Landgericht hat dies bestätigt."
Nach GdP-Auffassung wurde durch das Gericht, dass die Schiedsvereinbarungen im Fall Pechstein für unwirksam erklärte, den Startschuss zu tiefgreifenden Änderungen im Sportrecht gegeben und auch die seit dem vergangenen Herbst öffentliche Kritik von Claudia Pechstein und den mehr als 55 unterzeichnenden Spitzenathleten an den Athletenvereinbarungen voll bestätigt.

"Die Kritiker der berechtigten Aktion von Claudia Pechstein und ihren Sportkollegen wurden vom Münchner Landgericht klar in ihre Schranken gewiesen", so Radek.  "Zudem wurde deutlich, dass der ehrenvolle Zweck der Dopingbekämpfung nicht jedes Mittel rechtfertigt, dass die Sportler nicht faktisch rechtlos gestellt und ihrer Persönlichkeitsrechte völlig beraubt werden dürfen, wie das heute der Fall ist."

Die GdP hatte im November 2013 insgesamt 19 Kritik- und Benachteiligungspunkte aufgelistet, veröffentlicht und den Sportverbänden übersandt, die zu einer dramatischen Benachteiligung und Rechtsbeschneidung der Sportler führen (http://www.gdpbundespolizei.de/2013/11/gdp-fordert-schiedsvereinbarungen-fuer-bundespolizei-spitzensportler-ueberpruefen/).

Die GdP begrüßt zudem, dass sich das Landgericht München als ordentliches Gericht für zuständig erklärt hat und dadurch den Sportlern auch den Rechtsstaatsweg eröffnet. "Es wäre fatal und mit unserem Anspruch an Rechtsstaatlichkeit unvereinbar, wenn die Sportler aus der Bundespolizei nur auf den Weg des benachteiligenden privaten Vereins- und Sportrechts angewiesen wären", so Jörg Radek. "Auch Sportrechtsentscheidungen müssen von einem ordentlichen Gericht überprüft werden können. Der DOSB ist jetzt am Zug, Rechtsstaatlichkeit im Sportrecht umzusetzen."

Für Rückfragen, steht Ihnen Herr Radek unter der Telefonnummer 0172/ 8313251 zur Verfügung.
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