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GdP Hessen: Offener Brief an Innenminister und Fraktionsvorsitzende im hessischen Landtag

Wiesbaden.

Sehr geehrter Herr Staatsminister Beuth, sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich heute als neuer Landesvorsitzender der GdP Hessen an Sie und habe die Erwartung, dass meine Zeilen nicht nur ernst genommen werden, sondern sie auch zum Umdenken in der bisherigen Impfstrategie führen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, ich möchte Ihnen auch belegen, weshalb.

Neben einer Vielzahl der über 13.400 Mitglieder der GdP Hessen melden sich auch täglich Dutzende nicht organisierte Beschäftigte bei uns. Sie schildern uns sehr eindringlich ihre Ängste im Zusammenhang mit der Impfstrategie allgemein, im Besonderen aber ihr völliges Unverständnis über die Strategie innerhalb der hessischen Polizei.

Aus meiner Sicht befinden wir uns aktuell in einer Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Gerne schildere ich Ihnen auch, weshalb ich dies so drastisch sage.

Als die Gruppenzuteilungen in der Bundesverordnung festgelegt wurden, mussten wir nach Vorgaben des LPP die Zuordnungen unserer Beschäftigten in zwei interne Gruppen in der hessischen Polizei vornehmen.

Die Orientierung war vorgegeben. Alle, die nach dem Erlass über das Schieß- und Einsatztraining der Polizei Hessen der sog. „Zielgruppe 1“ zugeordnet sind, sollten priorisiert werden.

Alle Übrigen der „Zielgruppe 2“ zugeordnet müssen hinten anstehen.

Was bedeutet dies nun für unsere Beschäftigten und was geschieht auf unseren Dienststellen?

Unsere Kolleginnen und Kollegen werden schlichtweg kategorisiert.

Es vergeht kein Tag, an dem uns Beschäftigte aus der ZG 2 mitteilen, dass sie in vorderster Reihe bei polizeilichen Tätigkeiten eingesetzt werden (müssen). Sei es bei Demonstrationen, Vernehmungen, Ermittlungen, in Kontrolltätigkeiten der Verkehrsdienste und vieles mehr.

Vielleicht können Sie sich als Fachminister vorstellen, was in deren Köpfen vorgeht, wenn ein nicht geimpfter Kollege der ZG 2 neben einer geimpften Kollegin der ZG 1 Dienst versieht, und zwar während der gleichen Tätigkeit.

Diese Beschäftigten verlieren zunehmend das Vertrauen in die politische Verantwortung in die ohnehin schwierige Situation. Im Übrigen geht uns das als Personalräte und Gewerkschaft ähnlich. Wir werden nicht mehr die Mittler von negativen Nachrichten sein.

Sehr geehrter Herr Beuth,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie sehr eindringlich auf die gegenständliche Rechtsgrundlage der Gruppenzugehörigkeiten hinweisen, welche sich in § 3 Abs. 1 Ziff. 6 der Bundes-Impf-Verordnung wiederfinden. Dort heißt es sehr klar beschrieben:

„Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.“

Alle unsere Beschäftigten sind, wie es die Verordnung auch sagt, „zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung“ eingesetzt! Es gibt keine Unterschiede, alle Kolleginnen und Kollegen leisten ihren Teil dazu.

Selbst eine aktuelle und beängstigende Entwicklung wie in der Polizeidirektion Limburg-Weilburg mit einer erhöhten Infektionsrate mit der britischen Virus-Mutante führt nicht zu einem Richtungswechsel in der Impfstrategie des Landes für seine Polizeibeschäftigten.

Wir haben das Thema über den Hauptpersonalrat der Polizei an den LPP herangetragen. Es wird auf die bestehenden gesetzlichen Zwänge verwiesen, man könne nicht gegen die Verordnung handeln.

Ich habe vorstehend eingehend beschrieben, was die Verordnung hierzu sagt.

Was der Verordnungsgeber jedoch eindeutig nicht sagt und offensichtlich auch nicht will ist, dass es zu weiteren internen Kategorisierungen innerhalb der Polizei kommt. Hierdurch werden Menschen kategorisiert und diskriminiert, nämlich in zwei Klassen.

Wir fordern eine unverzügliche Abkehr von dieser diskriminierenden internen Kategorisierung und ein unverzügliches Impfangebot für alle Polizeibeschäftigten. Unabhängig von einer „Zielgruppenvorgabe“ des LPP bzw. Ihres Hauses.
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