GdP für eine eine bundesweite Erfassung
GdP M-V: Landtag debattierte über die Forderung der GdP – Messerangriffe in der PKS erfassen
GdP für eine eine bundesweite Erfassung
Anders als bei Schusswaffen wird die Verwendung eines Messers oder anderer Stichwaffen bei einer Straftat derzeit in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht erfasst. Deshalb kann derzeit auch nicht überprüft werden, ob und in welchem Umfang tatsächlich vermehrt Angriffe mit Messern erfolgen. Daher fordert die GdP eine bundesweite Erfassung solcher Taten in der PKS.
„Wir freuen uns, dass der Landtag Mecklenburg-Vorpommern sich dieses Themas angenommen und darüber debattiert hat. Sein Beschluss „in den Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder die bundeseinheitliche Aufnahme des Kriteriums „Angriffe mit Messern und anderen Stichwaffen“ in die Polizeiliche Kriminalstatistik einzubringen und zu diskutieren“ begrüßen wir. Wir brauchen die Aufnahme dieses Kriteriums insbesondere um zielgerichtet Präventionsmaßnahmen zu entwickeln, aber auch um die Aus- und Fortbildung der Polizei entsprechend anzupassen“, so Schumacher abschließend.
„Wir freuen uns, dass der Landtag Mecklenburg-Vorpommern sich dieses Themas angenommen und darüber debattiert hat. Sein Beschluss „in den Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder die bundeseinheitliche Aufnahme des Kriteriums „Angriffe mit Messern und anderen Stichwaffen“ in die Polizeiliche Kriminalstatistik einzubringen und zu diskutieren“ begrüßen wir. Wir brauchen die Aufnahme dieses Kriteriums insbesondere um zielgerichtet Präventionsmaßnahmen zu entwickeln, aber auch um die Aus- und Fortbildung der Polizei entsprechend anzupassen“, so Schumacher abschließend.