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Neue Möglichkeiten der Dienstgestaltung

GdP MV: Dienstvereinbarung über das ortsunabhängige Arbeiten in der Landespolizei MV unterzeichnet

Schwerin.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, am 5. Mai 2022), unterzeichneten der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung, Herr Christian Pegel, und der Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Polizei, Herr Jörn Liebig, im Rahmen der Führungskräftetagung des höheren Dienstes in Güstrow die o.g. Dienstvereinbarung für die Landespolizei MV. Die fortschreitende Digitalisierung in unserer Arbeitswelt eröffnet nunmehr auch unseren Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei MV neue Möglichkeiten der Dienstgestaltung. Und diese Dienstvereinbarung wurde auch sehnlichst erwartet !!

Zunächst ein kleiner Blick zurück

Mit Wirkung vom 01.10.2021 trat eine Rahmendienstvereinbarung (RDV) über die ortsunabhängige Arbeit im Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin und in den Geschäftsbereichen der Ressorts der Landesregierung in Kraft. Unterzeichnet wurde diese RDV von der Ministerpräsidentin und dem Gesamtpersonalrat für den Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin. Danach sollten u.a. auch innerhalb von drei Monaten in den Geschäftsbereichen, also auch für die Landespolizei MV, eigene Dienstvereinbarung unterzeichnet werden. Die Rückfragen und Rückmeldungen von unseren Kolleginnen und Kollegen zeugten von einem enormen Interesse an dieser neuen Form der Dienstgestaltung.

Mobiles und flexibles Arbeiten ist für viele Thema Nr. 1, da auch hiermit eine enormer Beitrag zur Vereinbarung von Beruf und Familie geleistet wird. Jede Kollegin und jeder Kollege kann ohne besondere persönliche Voraussetzungen an der ortsunabhängigen Arbeit teilnehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Das wird insbesondere unsere Kolleginnen und Kollegen aus den Führungsgruppen und –stäben, aus der Kriminalpolizei, aus der sonstigen Verwaltung usw. erfreuen. Aber auch diejenigen, die aufgrund dienstlicher Belange nicht oder nur teilweise an der ortsunabhängigen Arbeit teilnehmen können, gehen sozusagen nicht völlig leer aus. Für die Mitarbeiter des Wechselschichtdienstes oder der Bereitschaftspolizei MV zum Beispiel steht das Instrument der sogenannten Flexibilisierungstage zur Verfügung. Pro Kalenderhalbjahr sollen nicht mehr als zwei solcher Flex-Tage vereinbart werden, im Kalenderjahr dürfen es nicht mehr als sechs sein.

Dass die Erarbeitung der DV für die Landespolizei MV und die Unterzeichnung insgesamt so viel Zeit gebraucht hat, ist sehr bedauerlich. Es wäre sicherlich für viele unserer Kolleginnen und Kollegen schön gewesen, wenn die DV bereits Anfang des Jahres 2022 unterzeichnet worden wäre. Ein paar Extrarunden in der Behördenleiterbesprechung und „Hinweise“ aus der allgemeinen Abteilung des Ministeriums brachten den beabsichtigten Zeitplan leider deutlich in Verzug. Der Hauptpersonalrat der Polizei hatte Anfang 2022 einem gemeinsamen Entwurf bereits zugestimmt. Der Startschuss ist jetzt verhallt und es bleibt jetzt abzuwarten, wie praxistauglich die neue DV ist und wie mitarbeiterfreundlich sie auch angewendet wird.

Jeder Vorgesetzte oder Dienstvorgesetzte der hier Entscheidungen treffen muss, sollte sich immer vor Augen führen, dass die entscheidende Voraussetzung für das ortsunabhängige Arbeiten eine gelebte Vertrauenskultur gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen ist.

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