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Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) MV

Polizeirecht: GdP MV nimmt Stellung zu Gesetzentwurf

Schwerin.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Medienberichten zufolge hat der Landesdatenschutzbeauftragte dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetz ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Unter anderem soll nach Meinung des Datenschutzbeauftragten der Gesetzentwurf nicht ausreichend verständlich, lesbar und anwenderfreundlich ausgestaltet sein, wodurch die Polizistinnen und Polizisten nicht in der Lage sein würden, fehlerfrei zu arbeiten. Hierzu erklärt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Christian Schumacher: „Gerade die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sorgt aus Sicht der GdP erst für die Komplexität des Gesetzes. Insofern überrascht es schon, dass ausgerechnet der Datenschutzbeauftragte erklärt, das Gesetz sei nun schwer zu verstehen.“

Sicherheitsversprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Landes halten

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt die Landesregierung nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Sicherheitsversprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Landes zu halten. Das Polizeirecht sollte natürlich effektives und schnelles Handeln unter Zeitdruck vor Ort ermöglichen und wir würden es begrüßen, wenn komplexe Regelungsgebilde im Gesetzentwurf klarer und handhabungssicherer ausgestaltet werden könnten. Die Gewerkschaft der Polizei MV hat daher auch im Rahmen ihrer Beteiligung eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben. Auf die einzelnen Punkte werden wir öffentlich aber erst eingehen, wenn der abschließende Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingegangen ist und erkennbar ist, welche unserer Hinweise bereits aufgenommen wurden.

Insgesamt können aber der vorliegende Gesetzentwurf und die die beabsichtigten Neuerungen als positiv bewertet werden, da wichtige rechtliche Befugnislücken geschlossen werden und die beabsichtigten neuen Eingriffsbefugnisse aus Sicht der GdP im Einzelfall zur Gefahrenabwehr hilfreich sein werden.

Christian Schumacher: „Die Bevölkerung erwartet, dass die Polizei all die nötigen rechtlichen Befugnisse bekommt, um sie auch in Zukunft gut schützen zu können. Dafür bedarf es neben einer ausreichenden Polizeistärke und technisch gut ausgestatteten Polizistinnen und Polizisten selbstverständlich auch klarer Befugnisse.“
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