Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) MV
Polizeirecht: GdP MV nimmt Stellung zu Gesetzentwurf
Sicherheitsversprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Landes halten
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt die Landesregierung nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Sicherheitsversprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Landes zu halten. Das Polizeirecht sollte natürlich effektives und schnelles Handeln unter Zeitdruck vor Ort ermöglichen und wir würden es begrüßen, wenn komplexe Regelungsgebilde im Gesetzentwurf klarer und handhabungssicherer ausgestaltet werden könnten. Die Gewerkschaft der Polizei MV hat daher auch im Rahmen ihrer Beteiligung eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben. Auf die einzelnen Punkte werden wir öffentlich aber erst eingehen, wenn der abschließende Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingegangen ist und erkennbar ist, welche unserer Hinweise bereits aufgenommen wurden.
Insgesamt können aber der vorliegende Gesetzentwurf und die die beabsichtigten Neuerungen als positiv bewertet werden, da wichtige rechtliche Befugnislücken geschlossen werden und die beabsichtigten neuen Eingriffsbefugnisse aus Sicht der GdP im Einzelfall zur Gefahrenabwehr hilfreich sein werden.
Christian Schumacher: „Die Bevölkerung erwartet, dass die Polizei all die nötigen rechtlichen Befugnisse bekommt, um sie auch in Zukunft gut schützen zu können. Dafür bedarf es neben einer ausreichenden Polizeistärke und technisch gut ausgestatteten Polizistinnen und Polizisten selbstverständlich auch klarer Befugnisse.“
Insgesamt können aber der vorliegende Gesetzentwurf und die die beabsichtigten Neuerungen als positiv bewertet werden, da wichtige rechtliche Befugnislücken geschlossen werden und die beabsichtigten neuen Eingriffsbefugnisse aus Sicht der GdP im Einzelfall zur Gefahrenabwehr hilfreich sein werden.
Christian Schumacher: „Die Bevölkerung erwartet, dass die Polizei all die nötigen rechtlichen Befugnisse bekommt, um sie auch in Zukunft gut schützen zu können. Dafür bedarf es neben einer ausreichenden Polizeistärke und technisch gut ausgestatteten Polizistinnen und Polizisten selbstverständlich auch klarer Befugnisse.“