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GdP NRW: Minister muss Rüstzeiten endlich vergüten

Düsseldorf.

Nach zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zählt bei Polizisten das An- und Ablegen der Ausrüstungsgegenstände zur Arbeitszeit, wenn sie von Schichtbeginn bis Schichtende fertig aufgerüstet sein müssen. Andere Gerichte in NRW hatten in den vergangenen Wochen bereits genauso geurteilt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat Innenminister Ralf Jäger (SPD) deshalb aufgefordert, für alle Polizistinnen und Polizisten in NRW endlich eine Zeitgutschrift für das An- und Ablegen der Ausrüstung einzuführen. GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert: „Das Innenministerium blockiert eine Vergütung der Rüstzeiten, in dem es gegen die Urteile in Berufung geht, obwohl die Ministeriumsspitze längst weiß, dass die Polizisten einen Rechtsanspruch darauf haben.“

Auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) werde es zu keiner anderen Entscheidung kommen, sagte Plickert. „Wir haben bereits Entscheidungen von drei unterschiedlichen Verwaltungsgerichten vorliegen. Das Ergebnis war stets dasselbe: Die Gerichte geben uns recht. Deshalb wird es Zeit, dass Jäger das Problem der Rüstzeiten endlich politisch löst“, fordert der GdP-Vorsitzende.

Bestätigt in ihrer Rechtsauffassung sieht sich die GdP auch durch eine bereits mehrere Jahre alte Entscheidung des OVG. Bereits damals hatten die Richter entschieden, dass die Rüstzeit als Arbeitszeit anzusehen ist. Das Innenministerium hatte darauf die Polizeibehörden angewiesen, dass das Auf- und Abrüsten in der Arbeitszeit stattfinden muss, hatte es aber bewusst unterlassen, für die Umsetzung dieser Regelung eine verbindliche Zeitregelung zu treffen. In der Folge wurde die Vergütung der Rüstzeit in den einzelnen Behörden unterschiedlich geregelt. Viele Polizistinnen und Polizisten gingen weiterhin leer und mussten mit Hilfe der GdP erneut den Klageweg beschreiten. Diese Verfahren will die GdP jetzt abkürzen. „Das Oberverwaltungsgericht hat längst klar entschieden, dass die Rüstzeiten mit mindestens 10 Minuten am Tag anzurechnen sind. Jäger muss das Urteil endlich umsetzen, statt immer aufs Neue den Gerichtsweg zu suchen“, sagte Plickert.
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