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GdP NRW: Normenkontrollklage schafft schnell Rechtssicherheit

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei Nordrhein-Westfalen (GdP) begrüßt den Beschluss der CDU-Landtagsfraktion, das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz zur Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge mittels einer Normenkontrollklage überprüfen zu lassen, falls das Gesetz morgen den Landtag passiert. Die Piratenpartei und die FDP hatten bereits vorher erklärt, diesen Schritt ebenfalls zu gehen. Arnold Plickert, GdP-Landesvorsitzender: „Uns wäre es natürlich lieber, wenn Rot-Grün seinen Gesetzentwurf noch nachbessern würde. Für unsere Kolleginnen und Kollegen besteht durch die jetzt angekündigte Normenkontrollklage aber die berechtigte Aussicht, in überschaubarer Zeit zu erfahren, ob das Gesetz verfassungswidrig ist.“

Die GdP geht davon aus, dass zudem auch betroffene Polizistinnen und Polizisten gegen ihre Benachteiligung bei der Besoldung klagen werden. Deshalb fordert sie die Landesregierung auf, Musterklagen zuzustimmen und diese ruhend zu stellen, um so eine Vielzahl von Individualklagen zu verhindern. Dadurch, so der GdP-Landeschef weiter, werde auch für die Landesregierung das Prozess- und vor allem das Kostenrisiko minimiert.

Durch die angekündigte Normenkontrollklage, so Plickert, werde die Landesregierung mit den Folgen einer evtl. Verfassungswidrigkeit in jedem Fall noch konfrontiert. Plickert: „Eine Entscheidung dürfte mit Sicherheit noch in dieser Legislaturperiode fallen. Die Landesregierung kann nun nicht mehr darauf hoffen, die Folgen ihrer Fehlentscheidung einfach aussitzen zu können.“
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