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GdP NRW bedauert Karlsruher Entscheidung zur Beamtenbesoldung

Düsseldorf.

Mit großem Bedauern hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die unmittelbar vor Weihnachten ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung zur Kenntnis genommen. Nach Feststellung des Gerichts ist die Besoldung der Beamten in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1989 bis 2003 geringer gestiegen als die Einkommen der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft.

Der Einkommensunterscheid fiel mit 3,49 Prozent im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten und mit 0,78 Prozent im Vergleich zur Nominallohnentwicklung jedoch geringer aus, als der Schwellenwert von fünf Prozent, ab der die Verfassungsrichter Anhaltpunkte für eine Verletzung des Rechtsanspruchs der Beamten auf eine angemessene Besoldung als gegeben ansehen. Im Vergleich zur Entwicklung der Inflationsrate lag der Unterschied sogar nur bei 0,54 Prozent. Nach der Entscheidung der Verfassungsrichter waren die Eingriffe in die Beamtenbesoldung deshalb nicht so gravierend, dass sie verfassungswidrig waren. Grundlage der Entscheidung war die Entwicklung der Beamtenbesoldung in den Besoldungsstufen A9 und A 12/A 13 zwischen 1989 und 2003.

Trotz des aus ihrer Sicht negativen Urteils will die GdP die Forderung nach einer fairen Besoldung aller Beamten weiter auf der politischen Tagesordnung halten. „Wir werden in den nächsten Jahren einen dramatisch zunehmenden Wettbewerb um die kleiner werdende Zahl qualifizierter, gut ausgebildeter junger Menschen erleben. Wenn wir in diesem Wettbewerb mithalten wollen, müssen wir die Attraktivität des öffentlichen Dienstes deutlich stärken“, betonte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert. „Dafür ist eine attraktive Besoldung dringend erforderlich.“

Zudem erinnerte der GdP-Vorsitzende daran, dass die Länder seit 2006 selber über die Besoldung der Beamten entscheiden und nicht mehr der Bund. Seitdem entwickelt sich die Beamtenbesoldung in den einzelnen Ländern immer weiter auseinander. Nordrhein-Westfalen liegt eher auf einem der hinteren Ränge. „Spielraum nach unten gibt es deshalb nicht mehr“, sagte Plickert. Das sieht offenbar auch die Landesregierung so. Für die Anfang 2017 beginnende nächste Tarifrunde im öffentlichen Dienst hat sie bereits verbindlich mit den Gewerkschaften vereinbart, dass die Beamtenbesoldung 2017 im gleichen Umfang steigt, wie die Einkommen der Tarifbeschäftigten. Für 2016 hat der Landtag das bereits beschlossen.
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