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GdP-NRW: Rechtssicherheit bei Abschaffung der Blutproben entscheidend

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die von Innenminister Ingo Wolf (FDP) geforderte Abschaffung der Blutproben bei Alkoholsündern. „Die heutige Generation von Atemanalysegeräten kann die Blutproben problemlos ersetzen. Die Abweichungen sind so gering, dass sie für das Strafmaß vollkommen unerheblich sind“, sagte nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. Die Abschaffung der Blutprobe ist auch für die betroffenen Autofahrer sinnvoll, weil sie nicht tagelang auf das Ergebnis der Blutanalyse warten müssen, sondern sofort wissen, mit welchen Folgen sie wegen Trunkenheit am Steuer rechnen müssen. Entscheidend ist für die GdP allerdings die Rechtssicherheit bei der Feststellung des Alkoholgehalts.

„Die Abschaffung der Blutproben muss glasklar im Gesetz geregelt sein, damit betrunkene Autofahrer nicht straffrei bleiben“, fordert Richter. Rechtlich sei das aber kein Problem, wie die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigen. „In vielen EU-Ländern sind die Blutproben längst abgeschafft, ohne das Alkoholsünder am Steuer einen Freifahrschein haben.“

Durch die Abschaffung der Blutproben würde sich zudem das Problem des Richtervorbehalts entschärfen. Weil die Entnahme einer Blutprobe ein schwerwiegender Grundrechtseingriff ist, kann sie in der Regel nur von einem Richter angeordnet werden. Das hatte in der Vergangenheit in NRW immer wieder zu Problemen geführt, weil viele Gerichte gerade nachts, wenn besonders viele alkoholisierte Autofahrer unterwegs sind, nicht erreichbar sind. Mehrfach blieben betrunkene Autofahrer nur deshalb straffrei, weil kein Richter erreichbar war. „Das dieser Skandal durch den Verzicht auf die Blutproben endlich beendet wird, ist überfällig“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende.
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