GdP-NRW: Rechtssicherheit bei Abschaffung der Blutproben entscheidend
„Die Abschaffung der Blutproben muss glasklar im Gesetz geregelt sein, damit betrunkene Autofahrer nicht straffrei bleiben“, fordert Richter. Rechtlich sei das aber kein Problem, wie die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigen. „In vielen EU-Ländern sind die Blutproben längst abgeschafft, ohne das Alkoholsünder am Steuer einen Freifahrschein haben.“
Durch die Abschaffung der Blutproben würde sich zudem das Problem des Richtervorbehalts entschärfen. Weil die Entnahme einer Blutprobe ein schwerwiegender Grundrechtseingriff ist, kann sie in der Regel nur von einem Richter angeordnet werden. Das hatte in der Vergangenheit in NRW immer wieder zu Problemen geführt, weil viele Gerichte gerade nachts, wenn besonders viele alkoholisierte Autofahrer unterwegs sind, nicht erreichbar sind. Mehrfach blieben betrunkene Autofahrer nur deshalb straffrei, weil kein Richter erreichbar war. „Das dieser Skandal durch den Verzicht auf die Blutproben endlich beendet wird, ist überfällig“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende.
Durch die Abschaffung der Blutproben würde sich zudem das Problem des Richtervorbehalts entschärfen. Weil die Entnahme einer Blutprobe ein schwerwiegender Grundrechtseingriff ist, kann sie in der Regel nur von einem Richter angeordnet werden. Das hatte in der Vergangenheit in NRW immer wieder zu Problemen geführt, weil viele Gerichte gerade nachts, wenn besonders viele alkoholisierte Autofahrer unterwegs sind, nicht erreichbar sind. Mehrfach blieben betrunkene Autofahrer nur deshalb straffrei, weil kein Richter erreichbar war. „Das dieser Skandal durch den Verzicht auf die Blutproben endlich beendet wird, ist überfällig“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende.