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GdP Niedersachsen begrüßt Start der Impfkampagne bei der Polizei Niedersachsen

Hannover.

Am Donnerstag wurden in Hannover die ersten 90 Mitarbeiter/-innen der Bereitschaftspolizei geimpft. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass mit dem Impfstart für die Polizei in Niedersachsen ihre Forderungen nach einer höheren Priorisierung der Beschäftigten umgesetzt wurden.

GdP-Landesvorsitzender Schilff begrüßt ausdrücklich, dass die Impfungen nun auch bei der Polizei beginnen: „Hierbei geht es keinesfalls um ungerechtfertigte Priorisierung, sondern um eine richtige und wichtige Entscheidung. Die Kolleginnen und Kollegen stehen im Einsatz für den Infektionsschutz in der ersten Reihe, können auch im täglichen Dienst oft keinen Abstand einhalten und riskieren für die innere Sicherheit nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch die ihrer Familien. Da ist es nur gerechtfertigt, dass sie jetzt mit zu den ersten gehören, die in der zweiten Stufe geimpft werden.“ Weiterhin setzt sich die GdP für eine schnelle und umfassende Test-Strategie ein, die alle Beschäftigten, die sich noch nicht impfen lassen können oder wollen, systematisch schützt. Auch andere Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie der Ausbau von Möglichkeiten zu mobilem Arbeiten und Bereitschaftsdiensten werden von der GdP weiter vorangetrieben. Außerdem bestärkt die Gewerkschaft ihre Forderung, dass eine Covid-19-Infektion im Dienst als Dienstunfall anerkannt wird.
Die GdP hatte bereits seit Beginn der Planungen für eine landesweite Impfkampagne gefordert, dass Polizeibeschäftigte priorisiert geimpft werden, wenn sie im Einsatz- und Streifendienst, bei der Bereitschaftspolizei oder in anderen Dienstbereichen mit intensivem Kontakt zur Bevölkerung arbeiten. Dank der Unterstützung von Landesinnenminister Pistorius wurde diese Forderung umgesetzt, sodass landesweit eine große Anzahl von Polizeibeschäftigten in die zweithöchste Prioritätsstufe gehoben wurde. Nach dem gestrigen Start können diese Kollegen/-innen in den kommenden Wochen geimpft werden. Eine Impfpflicht für die Beschäftigten besteht nicht.
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