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Umgang mit Klima-Protesten

GdP Niedersachsen ruft zu sachlicher Debatte auf

Hannover.

Im Zuge der Diskussion um Protestformen von Klimaaktivistinnen und -aktivisten ruft die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen zu mehr Sachlichkeit auf. Die Forderung einer Nulltoleranz-Strategie, wie sie heute im Landtag zur Debatte steht, bewertet sie als unnötig, eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist nicht erkennbar.

Die GdP Niedersachsen fordert, im Umgang mit Klima-Protesten zur sachlichen Auseinandersetzung zurückzukehren, anstatt über Verschärfungen des Strafrechtes zu diskutieren.

Kevin Komolka, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen, erklärt: „Das Beispiel der Klima-Proteste in Hannovers Leinemasch im Rahmen der Rodungsarbeiten am Südschnellweg hat gezeigt, zu welchem Erfolg politische Deeskalation führen kann. Nachdem wir hier mit einem massiven polizeilichen Einsatzgeschehen gerechnet hatten, konnte ein politischer Kompromiss dafür sorgen, dass es zu keinen größeren Konflikten kam. Natürlich muss beobachtet werden, wie sich bestimmte Gruppierungen entwickeln. Wir sollten aber auch im Blick behalten, warum bei den Aktivistinnen und Aktivisten überhaupt die Notwendigkeit für ihre drastischen Aktionen gesehen wird.“

Sowohl die Protestierenden als auch die Gegenseite rief Komolka zu mehr Gesprächsbereitschaft auf: „Der Schutz des Klimas und die Einhaltung der Klimaschutzziele sind Themen, die zu wichtig sind, als dass sie von Straftaten oder der Diskussion um politische Reaktionen überschattet werden dürfen.“
Während es in anderen Bundesländern bereits seit Wochen gehäuft zu Protest- und Blockadeaktionen kommt, gibt es aus Niedersachsen bislang nur wenige Meldungen.
Komolka: „Wir wissen von den Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern, dass die Proteste und Blockaden häufig sehr aufwändige polizeiliche Maßnahmen bedeuten und eine große Belastung für alle davon Betroffenen mit sich bringen, auch weil die Aktionen oft darauf ausgelegt sind, Aggressionen zu schüren. Rechtsverstöße, vor allem, wenn Menschen gefährdet werden, zum Beispiel durch versperrte Rettungswege, müssen entsprechende Konsequenzen haben, was auch geschieht. Es fällt aber schwer, aus dem Blockieren von Autos im Stadtverkehr eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzuleiten.“

Die GdP Niedersachsen verweist darauf, dass prominente Gruppierungen wie „Letzte Generation“, „Fridays for Future“ oder „Extinction Rebellion“ bislang in diesem Bundesland nicht durch gewalttätige Aktionen aufgefallen sind. „Natürlich ist es inakzeptabel, wenn bei Protesten Straftaten begangen und die Rechte anderer eingeschränkt werden. Aber unser Rechtsstaat verfügt über ausreichende juristische Mittel, diese Vergehen zu ahnden,“ so Komolka.

„Abgesehen von abstrakten Befürchtungen sehen wir derzeit keine erkennbaren Anhaltspunkte für Handlungen in Niedersachsen, welche die Prüfung eines Verbots dieser Gruppen rechtfertigen würden, zumal auch der Zweck der Aktionen ja nicht gesetzeswidrig ist.“ Auch Forderungen, den grundsätzlichen polizeilichen sowie juristischen Umgang mit Aktivistinnen und Aktivisten von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppierung abhängig zu machen, werden von der GdP als nicht tragbar bewertet.
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