GdP Saarland fordert Einführung der freien Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge erfährt derzeit ihren Einzug in verschiedene Bundesländer. Nach unseren Informationen wird Rheinland-Pfalz nun ebenfalls schnellstmöglich ein entsprechendes Modell einführen und wäre somit das zwölfte Bundesland, das für seine Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte die Alimentation im Krankheitsfall übernimmt. Bei der freien Heilfürsorge handelt es sich um eine spezielle Art der Fürsorge. Die freie Heilfürsorge gehört weder zur privaten noch zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kommt insbesondere denjenigen Berufsgruppen zugute, deren Arbeitstätigkeit als besonders gefährlich angesehen wird.
Der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß, sagte: „Steigende Gewalt sowie eine schlechte Besoldung sollten für die Landesregierung Gründe genug sein, die freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte einzuführen. Will das Saarland auf dem Arbeitsmarkt ‘Polizei’ konkurrenzfähig bleiben, muss investiert werden! Bei knapp 2500 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Saarland sind die Kosten für unser Bundesland mit voller Staatskasse überschaubar. Die Gewerkschaft der Polizei erwartet Antworten und eine schnelle Umsetzung der Initiative. Wir möchten keine Polizei zweiter Klasse sein!“
Der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß, sagte: „Steigende Gewalt sowie eine schlechte Besoldung sollten für die Landesregierung Gründe genug sein, die freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte einzuführen. Will das Saarland auf dem Arbeitsmarkt ‘Polizei’ konkurrenzfähig bleiben, muss investiert werden! Bei knapp 2500 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Saarland sind die Kosten für unser Bundesland mit voller Staatskasse überschaubar. Die Gewerkschaft der Polizei erwartet Antworten und eine schnelle Umsetzung der Initiative. Wir möchten keine Polizei zweiter Klasse sein!“