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Entscheidung über Kräfteansatz muss in Händen der Polizei bleiben

GdP Saarland sieht Beteiligung von Fußballvereinen an Polizeikosten kritisch

Saarbrücken.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, sieht die Äußerung von Innenminister Klaus Bouillon hinsichtlich einer Beteiligung von saarländischen Fußballvereinen an entstandenen Polizeikosten bei Hochrisikospielen kritisch. Kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Bundesland Bremen der Deutschen Fußballliga (DFL) Zusatzkosten für erhöhten Personalbedarf der Polizei in Rechnung stellen kann.

Der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß, hierzu: „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist aus meiner Sicht ein zweischneidiges Schwert. Ich mahne die Politik zur Ruhe und dazu, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen, zumal der Instanzenweg noch nicht ausgeschöpft ist. Es ist gerade ureigenste Aufgabe der Polizei, für Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen. Seit Jahren existiert eine strikte sowie gut funktionierende Aufgabentrennung zwischen der Polizei im öffentlichen Raum und den Sicherheitskräften der Vereine in den Stadien. Unweigerlich wird es in Zukunft auch um die Frage des Veranstalters gehen, wieso denn eigentlich so viel Polizei im Einsatz war und wieso diese Kosten nun getragen werden müssen? Bedeutet dies nun, dass auch bei großen Volksfesten Gebührenbescheide an die Veranstalter geschickt werden? Die Quintessenz könnte nämlich sein, dass die Regelung dann das Ende von öffentlichen Veranstaltungen darstellt.“
Aus Sicht der GdP muss die Entscheidungskompetenz über die Anzahl der Einsatzkräfte definitiv bei der Polizei bleiben. Es darf nicht sein, dass die Polizei sich künftig hinsichtlich des Kräfteansatzes gegenüber Privatpersonen rechtfertigen muss. Maaß weiter: „Selbstverständlich sprechen wir uns für ein Mehr an finanziellen Mitteln für die saarländische Polizei und eine Entlastung der Kolleginnen und Kollegen aus. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass die gezahlten Summen in den Länderhaushalten verschwinden und nicht in Töpfen der Polizei ankommen werden.“
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