GdP Saarland unterstützt CDU-Landtagsfraktion bei Einführung von Bodycams
Rheinland-Pfalz hat nach aktuellen Berichten ebenfalls mit der probeweisen Einführung begonnen. Die Verhältnisse in den benachbarten Bundesländern sind mit den saarländischen Verhältnissen, bezogen auf „polizeiliche Problembereiche“, vergleichbar. Für unsere Kolleginnen und Kollegen geht es vor allem darum: „Wie können wir uns vor (ungerechtfertigten) Angriffen und Anschuldigungen schützen? Können nicht auch wir filmen?“
Bei der Einführung von neuen Einsatzmitteln sind die rechtlichen, haushalterischen und praktischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. So ist in jedem Fall die Einbindung des Datenschutzbeauftragen sicherzustellen; der rechtliche Rahmen (Einsatz auf öffentlichen Wegen und Plätzen/ Tonaufzeichnungen/ Einsatz in Wohnungen z.B. bei häuslicher Gewalt) muss geklärt und ggf. neu geschaffen werden.
Auf Grundlage der Erfahrungen aus Hessen bewegen sich die Anschaffungskosten und der Aufwand für die Ausbildung und Schulung der Einsatzkräfte in einem überschaubaren Bereich. Insbesondere vor dem Hintergrund der positiven Ergebnisse für den Schutz und die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen sind die Kosten aus Sicht der GdP bei allen Sparbemühungen im Saarland vertretbar. Die Ausstattung ist vordergründig in Dienstbereichen mit sozialen Brennpunkten angezeigt. Der Einsatz von Bodycams geschieht auf freiwilliger Basis. Vor dem Einsatz müssen die Beamten rechtlich geschult und in der praktischen Anwendung trainiert werden.
Bruno Leinenbach, stellv. GdP-Landesvorsitzender: „Um der zunehmenden Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten im Saarland wirksam zu begegnen, sollten wir die positiven Erfahrungen aus unseren benachbarten Bundesländern nutzen. Gewaltbereite Personen werden sich sicherlich zweimal überlegen, Polizisten anzugreifen in dem Wissen, dass die Handlungen bildlich festgehalten werden. Die GdP-Saarland begrüßt die Haltung der CDU-Fraktion zur Einführung von Bodycams im Saarland ausdrücklich.“
Bei der Einführung von neuen Einsatzmitteln sind die rechtlichen, haushalterischen und praktischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. So ist in jedem Fall die Einbindung des Datenschutzbeauftragen sicherzustellen; der rechtliche Rahmen (Einsatz auf öffentlichen Wegen und Plätzen/ Tonaufzeichnungen/ Einsatz in Wohnungen z.B. bei häuslicher Gewalt) muss geklärt und ggf. neu geschaffen werden.
Auf Grundlage der Erfahrungen aus Hessen bewegen sich die Anschaffungskosten und der Aufwand für die Ausbildung und Schulung der Einsatzkräfte in einem überschaubaren Bereich. Insbesondere vor dem Hintergrund der positiven Ergebnisse für den Schutz und die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen sind die Kosten aus Sicht der GdP bei allen Sparbemühungen im Saarland vertretbar. Die Ausstattung ist vordergründig in Dienstbereichen mit sozialen Brennpunkten angezeigt. Der Einsatz von Bodycams geschieht auf freiwilliger Basis. Vor dem Einsatz müssen die Beamten rechtlich geschult und in der praktischen Anwendung trainiert werden.
Bruno Leinenbach, stellv. GdP-Landesvorsitzender: „Um der zunehmenden Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten im Saarland wirksam zu begegnen, sollten wir die positiven Erfahrungen aus unseren benachbarten Bundesländern nutzen. Gewaltbereite Personen werden sich sicherlich zweimal überlegen, Polizisten anzugreifen in dem Wissen, dass die Handlungen bildlich festgehalten werden. Die GdP-Saarland begrüßt die Haltung der CDU-Fraktion zur Einführung von Bodycams im Saarland ausdrücklich.“