GdP Sachsen-Anhalt: Bodycam's als Einsatzmittel notwendig
Die GdP erwartet, dass im notwendigen Umfang die Landespolizei voll mit der technischen Möglichkeit ausgestattet wird, Bild und Tonaufzeichnungen bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen zum Zweck der Eigensicherung durchführen zu können. Außerdem erachten wir es als notwendig, dass auch die Möglichkeit der Bild und Tonaufzeichnungen bei häuslicher Gewalt durch den Gesetzgeber geregelt wird. Hier sind die Anforderungen durch den Datenschutz am falschem Platz.
Bereits im Oktober 2016 hat die GdP in Ihrer Stellungnahme zur Änderung des SOG die Einführung vom Body-Cam's begrüßt. Siehe hier:
https://www.gdp.de/gdp/gdplsa.nsf/id/DE_GdP-Stellungnahme-des-SOG-LSA