Landtag beschließt Haushaltsbegleitgesetz 2015 und winkt die Kostendämpfungspauschale für Vollzugsbeamte mit durch
GdP Sachsen-Anhalt: Schnauze voll – Tasche leer, die dritte ......
Die GdP hat sich bereits im vergangenen Jahr gegen die dennoch beschlossene Kostendämpfungspauschale für die Verwaltungsbeamten und Beihilfeberechtigten gewehrt.
Wir prüfen jetzt, ob das Land damit gegen seine Alimentationspflicht verstößt. Dafür gibt es ernst zu nehmende Klagen vor den Verwaltungsgerichten.
Die GdP fordert daher das Land auf, die Alimentationspflicht umzusetzen und das verfassungsmäßige Recht auf Fürsorge für die Beamten einzuhalten.
Wir lehnen die Kostendämpfungspauschale ab.
Dem Land scheinen die Ideen zur Einsparung bei seinen Beamten nicht auszugehen. Aber wahrscheinlich ist die Kostendämpfungspauschale nur eingeführt wurden, um dem erhöhten Krankenstand durch die Reduzierung von Personal im Rahmen der Personalstrukturreform und die daraus erfolgende Mehrbelastung entgegenzuwirken.
Wir prüfen jetzt, ob das Land damit gegen seine Alimentationspflicht verstößt. Dafür gibt es ernst zu nehmende Klagen vor den Verwaltungsgerichten.
Die GdP fordert daher das Land auf, die Alimentationspflicht umzusetzen und das verfassungsmäßige Recht auf Fürsorge für die Beamten einzuhalten.
Wir lehnen die Kostendämpfungspauschale ab.
Dem Land scheinen die Ideen zur Einsparung bei seinen Beamten nicht auszugehen. Aber wahrscheinlich ist die Kostendämpfungspauschale nur eingeführt wurden, um dem erhöhten Krankenstand durch die Reduzierung von Personal im Rahmen der Personalstrukturreform und die daraus erfolgende Mehrbelastung entgegenzuwirken.