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GdP Sachsen-Anhalt drängt auf inhalts- und zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses

Magdeburg.

Mit einem Schreiben hat sich der Landesbezirksvorstand der GdP am 25. April 2013 an die Abgeordneten aller Landtagsfraktionen gewendet:


Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Landtages,

am 9. März haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung in der Tarifrunde für die Beschäftigten der Bundesländer erzielt.

Im Auftrag der Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei bitte ich Sie, dafür Sorge zu tragen, dass eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamtinnen und –beamten erfolgt.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass das Inkrafttreten der Anpassungsstufen um sechs Monate versetzt zum 1. Juli 2013 und zum 1. Juli 2014 erfolgen soll.

Es ist unseren Mitgliedern nicht vermittelbar, warum die Beamtinnen und Beamte zum wiederholten Male und in diesem Fall mit 27 Millionen Euro für die Haushaltkonsolidierung einstehen sollen.

Gleichzeitig versucht der Finanzminister, unter dem Verweis auf die Gleichbehandlung der Statusgruppen, die Mehrkosten der Verlängerung der Lebensarbeitszeit schön zu reden. Bei der Übernahme des Tarifergebnisses scheint ihm allerdings dieses Argument nicht eingefallen zu sein.

Außerdem fordern wir die Wiedereinführung der Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte in entsprechender Anwendung des § 20 TV-L, um zu einer Gleichbehandlung der Statusgruppen zu kommen. Die damalige Streichung bzw. Kürzung der Sonderzahlung stand in einem engen inhaltlichen Zusammenhang mit den beschäftigungssichernden Tarifverträgen für die Tarifbeschäftigten. Da diese Tarifverträge ausgelaufen sind, ist jetzt auch die Sonderzahlung wieder einzuführen.

Im Vergleich der Besoldungshöhen beim Bund und den anderen Bundesländern belegt Sachsen-Anhalt einen hinteren Platz. Die Beamten der Besoldungsgruppe A 7 erhalten die viertschlechteste und die der Besoldungsgruppe A 10 die fünftschlechteste Bezahlung bundesweit.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass wir kein Verständnis dafür hätten, wenn an anderer Stelle Besoldungsbestandteile gekürzt oder gestrichen werden sollen.
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