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GdP Sachsen-Anhalt unterstützt Aufnahme von Daten bei Quarantäneverhängung

Magdeburg.

Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt unterstützt die Aufnahme von Daten bei Quarantäneverhängung in Corona Zeiten Die Ausbreitung der Corona-Pandemie ist nach wie vor festzustellen. Das Robert-Koch-Institut verweist weiterhin auf die andauernde Gefahr der Infizierung und drängt auf fortwährende Schutzmaßnahmen. Die Gesundheitsbehörden sind nach Paragraf 30 Infektionsschutzgesetz befugt, Quarantänemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu verhängen. Das beinhaltet für diese Fälle eine temporäre Einschränkung der Freiheit der betroffenen Person.

Die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten der Gesundheitsbehörden zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Freiheit ist ein zulässiger Akt, der sich aus dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG LSA) ableitet.

Die Aufnahme von personenbezogenen Daten, die sich in häuslicher Quarantäne befinden ist nur für den tatsächlichen kurzzeitigen Zeitraum der Anordnung der Maßnahme vorgesehen und dient dem Schutz der Bevölkerung, hier auch dem Schutz der eingesetzten Beamtinnen und Beamten.

Diese sind in Einsatzfällen ohne Beauskunftung der von der Quarantäne betroffenen Personen nicht in der Lage ausreichende Schutzmaßnahmen für sich oder Dritte zu veranlassen. Es sei hier deutlich darauf verwiesen, dass es sich nicht um Aufnahme von Krankheitsdaten von Coronainfizierten handelt, sondern lediglich um den Personenkreis, der von Quarantäneanordnungen betroffen ist.

Es gilt hier deutlich darauf abzustellen, dass daraus kein Datenmissbrauch erfolgt. Vielmehr stehen die gefahrenabwehrenden Maßnahmen des Schutzes vor Ansteckungen und somit der Schutz für Leben und Gesundheit auch der eingesetzten Beamtinnen und Beamten im Fokus.

Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Land ist der Gesundheitsschutz und die Einsatzbereitschaft aller Landesbediensteten zwingend erforderlich.

Das Robert Koch Institut teilt die Feststellung, wonach die Kontrolle der verhängten Quarantänemaßnahmen ein wichtiger Faktor der Absenkung der Infektionsverbreitung darstellt. Das erfolgt primär durch die Gesundheitsämter, aber subsidiär auch im Rahmen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes.
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