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GdP Sachsen: „Je älter desto Urlaub“ Bundesarbeitsgericht sagt NEIN

Kesselsdorf.

Bereits am 23.03.2012 verwiesen wir auf unserer Homepage auf das Urteil des BAG zur Altersdiskriminierung bezüglich der Anzahl der Urlaubstage. Nun ist es verständlich, dass der Eine oder Andere langsam nervös wird und nicht weiß, ob er für die Jahre 2011 und 2012 einen Antrag stellen muss, sofern er noch nicht die maximale Urlaubstageanzahl von 30 erreicht hat(te). Nach einer Rücksprache des Landesvorsitzenden Hagen Husgen und des Vorsitzenden der Rechtsschutzkommission Klaus Heinze mit Vertretern des Sächsischen Finanzministeriums kann erst einmal Entwarnung gegeben werden.

Es soll in den nächsten Tagen (nach dem Urlaub des Finanzministers) eine Regelung veröffentlicht werden, die die genaue Vorgehensweise beschreiben wird. Unsererseits gehen wir davon aus, dass sich diese Verfahrensweise an die des Landes Brandenburg anlehnen wird (Genehmigung des übertariflichen Urlaubs von Amts wegen und Verlängerung der Abgeltungsfristen).

Genaueres bleibt in den nächsten Tagen abzuwarten.

Auf jeden Fall hat die GdP klargestellt, dass spätestens Mitte September 2012 eine Antragsflut beginnen wird, wenn bis dahin keine eindeutigen Hinweise seitens des SMF vorliegen.

Wir melden uns wieder.
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