Reform des LVwG:
GdP Schleswig-Holstein: Das neue Polizeirecht muss Fürsorgeaspekte stärker betonen
In diesem Zusammenhang sieht Neumann auch die Regelung des Einsatzes von Schusswaffen gegen Kinder in absoluten Extremsituationen als notwendig an. Auch in Deutschland habe es schon Einsatzsituationen gegeben, bei denen ein Zwölfjähriger als Täter im terroristischen Bereich gehandelt hat.
Neben vielen ethischen Fragen seien dabei auch rechtliche Aspekte zu klären. „Zum Schutz der Beamten im Einsatz und der Zivilbevölkerung darf es nicht sein, dass die Kollegen in diesen Fällen auf ihre Notwehr- und Nothilferechte aus dem Strafgesetzbuch verwiesen werden. Hier bedarf es einer klaren und rechtssicheren Regelung im neuen LVwG. Handlungs- und Rechtssicherheit müssen obersten Prämisse sein.“, so Neumann weiter. Dies gelte auch für Einsatzszenarien, die hoffentlich nie eintreten werden.
Ob hingegen eine Pilotphase zum Einsatz des DEIG (Distanz-Elektro-Impuls-Gerät) über drei Jahre lang erforderlich sei, bezweifelt Neumann angesichts zahlreicher Testungen in anderen Bundesländern stark. „Der Zeitraum erscheint uns zu lang gewählt.“
Insgesamt sei ein in Grundsätzen einheitliches Gefahrenabwehr- bzw. Polizeirecht in Deutschland notwendig. Länderübergreifende Einsatzgeschehen, schwerste Kriminalität und Terrorgefahren machen diese vereinheitlichten Grundsätze notwendig. „Von einer länderübergreifenden Harmonisierung der Polizeigesetze sind wir leider noch meilenweit entfernt.“ Es dürfe nicht sein, dass Gefahrengrade von Land zu Land unterschiedlich definiert werden und damit Grundrechtseingriffe je nach Einsatzort unterschiedlich legitimiert werden können. „Die GdP orientiert sich dabei am Leitbild einer Bürgerpolizei“, so Neumann abschließend.
Neben vielen ethischen Fragen seien dabei auch rechtliche Aspekte zu klären. „Zum Schutz der Beamten im Einsatz und der Zivilbevölkerung darf es nicht sein, dass die Kollegen in diesen Fällen auf ihre Notwehr- und Nothilferechte aus dem Strafgesetzbuch verwiesen werden. Hier bedarf es einer klaren und rechtssicheren Regelung im neuen LVwG. Handlungs- und Rechtssicherheit müssen obersten Prämisse sein.“, so Neumann weiter. Dies gelte auch für Einsatzszenarien, die hoffentlich nie eintreten werden.
Ob hingegen eine Pilotphase zum Einsatz des DEIG (Distanz-Elektro-Impuls-Gerät) über drei Jahre lang erforderlich sei, bezweifelt Neumann angesichts zahlreicher Testungen in anderen Bundesländern stark. „Der Zeitraum erscheint uns zu lang gewählt.“
Insgesamt sei ein in Grundsätzen einheitliches Gefahrenabwehr- bzw. Polizeirecht in Deutschland notwendig. Länderübergreifende Einsatzgeschehen, schwerste Kriminalität und Terrorgefahren machen diese vereinheitlichten Grundsätze notwendig. „Von einer länderübergreifenden Harmonisierung der Polizeigesetze sind wir leider noch meilenweit entfernt.“ Es dürfe nicht sein, dass Gefahrengrade von Land zu Land unterschiedlich definiert werden und damit Grundrechtseingriffe je nach Einsatzort unterschiedlich legitimiert werden können. „Die GdP orientiert sich dabei am Leitbild einer Bürgerpolizei“, so Neumann abschließend.