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Reform des LVwG:

GdP Schleswig-Holstein: Das neue Polizeirecht muss Fürsorgeaspekte stärker betonen

Kiel.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Schleswig-Holstein begrüßt im Großen und Ganzen die Koalitionspläne zur Neuregelung des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG). Im Einzelnen müsse man den Gesetzesentwurf natürlich zunächst kennen, um ihn seriös bewerten zu können. Der Stellvertretende Landesvorsitzende der GdP Sven Neumann: „Wir werden die geplanten Formulierungen im gesetzlichen Anhörungsverfahren mit unserer dafür eingesetzten Facharbeitsgruppe ganz genau unter die Lupe nehmen.“ So sei die Einführung des finalen Rettungsschusses ausgesprochen sinnvoll, weil eine solche Regelung nur noch in den Polizeigesetzen Berlins, Mecklenburg-Vorpommerns und Schleswig-Holsteins fehle. Neumann fordert weiter, dass die Fürsorge-Aspekte im Polizeirecht stärker betont werden. „Die Kollegen dürfen nach stark belastenden Ausnahmesituationen wie einem Schusswaffengebrauch nicht allein gelassen werden!“

In diesem Zusammenhang sieht Neumann auch die Regelung des Einsatzes von Schusswaffen gegen Kinder in absoluten Extremsituationen als notwendig an. Auch in Deutschland habe es schon Einsatzsituationen gegeben, bei denen ein Zwölfjähriger als Täter im terroristischen Bereich gehandelt hat.

Neben vielen ethischen Fragen seien dabei auch rechtliche Aspekte zu klären. „Zum Schutz der Beamten im Einsatz und der Zivilbevölkerung darf es nicht sein, dass die Kollegen in diesen Fällen auf ihre Notwehr- und Nothilferechte aus dem Strafgesetzbuch verwiesen werden. Hier bedarf es einer klaren und rechtssicheren Regelung im neuen LVwG. Handlungs- und Rechtssicherheit müssen obersten Prämisse sein.“, so Neumann weiter. Dies gelte auch für Einsatzszenarien, die hoffentlich nie eintreten werden.

Ob hingegen eine Pilotphase zum Einsatz des DEIG (Distanz-Elektro-Impuls-Gerät) über drei Jahre lang erforderlich sei, bezweifelt Neumann angesichts zahlreicher Testungen in anderen Bundesländern stark. „Der Zeitraum erscheint uns zu lang gewählt.“

Insgesamt sei ein in Grundsätzen einheitliches Gefahrenabwehr- bzw. Polizeirecht in Deutschland notwendig. Länderübergreifende Einsatzgeschehen, schwerste Kriminalität und Terrorgefahren machen diese vereinheitlichten Grundsätze notwendig. „Von einer länderübergreifenden Harmonisierung der Polizeigesetze sind wir leider noch meilenweit entfernt.“ Es dürfe nicht sein, dass Gefahrengrade von Land zu Land unterschiedlich definiert werden und damit Grundrechtseingriffe je nach Einsatzort unterschiedlich legitimiert werden können. „Die GdP orientiert sich dabei am Leitbild einer Bürgerpolizei“, so Neumann abschließend.
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