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Gemeinsame Fahndungsgruppen von Zoll, Bundes- und Landespolizei

GdP Schleswig-Holstein: Erfolgreiche überbehördliche Zusammenarbeit wird „suspendiert“!

Kiel.

Die erfolgreiche überbehördliche Zusammenarbeit von Zoll, Bundes- und Landespolizei, örtlich angesiedelt in Schuby/Flensburg und Scharbeutz/ Lübeck, wurde mit sofortiger Wirkung durch den Zoll Bundesfinanzdirektion Nord) suspendiert. Die Gewerkschaft der Polizei bedauert diesen Schritt der Bundesfinanzdirektion außerordentlich. Die gemeinsame Streifentätigkeit der drei beteiligten Behörden war in der Vergangenheit fruchtbar, einsatztaktisch wie auch fachlich wirkungsvoll. Die Bilanzen der so genannten Schengen-Trupps konnten in jedem Jahr Erfolge verbuchen und stellten einen nachhaltigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit in Schleswig-Holstein dar.

Als Begründung für den Ausstieg führt die Bundesfinanzdirektion den Vorfall am 8. April 2012 auf einem Rastplatz an der A 7 an. Hier wurden zwei Kollegen des Zolls durch einen rumänischen Kraftfahrer bei einer Kontrolle verletzt. Die Staatsanwaltschaft Flensburg hatte gegenüber den Medien dies als Putativnotwehr gewertet, weil der ausländische Kraftfahrer glauben konnte, er werde überfallen. Wegen dieser Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Flensburg ordnete die Bundesfinanzdirektion Nord an, „zu Einsätzen des Zolls in Zivil aus Gründen der Fürsorge den Zollbeamten in Schleswig-Holstein die Zusammenarbeit in der gemeinsamen Fahndungsgruppe Autobahn Schuby und der gemeinsamen Fahndungsgruppe Schengen-Süd Scharbeutz, deren vornehmliche Einsatzaktion zivile Dienstverrichtung voraussetzt, bis auf weiteres zu suspendieren“.

Die Gewerkschaft der Polizei, vertreten durch Landesbezirk Schleswig-Holstein, Bezirk Bundespolizei und Bezirksgruppe Zoll kritisiert vor allem den unangekündigten sofortigen Ausstieg. Aber auch, dass mit dieser Entscheidung zivile Einsätze generell in Frage gestellt werden. Bei allem Bedauern für den Vorfall am 8. April, in deren Folge zwei Zollkollegen verletzt wurden, soll hier gegen Schleswig-Holstein ein Exempel statuiert werden. Die Vertreter der GdP forderten die Bundesfinanzdirektion Nord auf, ihre Entscheidung zurück zu nehmen.
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