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GdP Schleswig-Holstein: Stellungnahme zum ersten Bericht der Polizeibeauftragten

Kiel.

Der Vorsitzende Gewerkschaft der Polizei (GdP) Schleswig-Holstein Torsten Jäger äußert sich kritisch-konstruktiv zu dem erst heute vorgestellten Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten Samiah El Samadoni, die seit Herbst 2016 dieses Amt innehat. Der Bericht sei nach § 19 des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes Schleswig-Holstein ab dem zweiten Jahr jährlich vorzulegen. Insofern verwundere der Zeitpunkt des ersten Berichts nach fast vier Jahren. Jäger: „Um eine angemessene Reaktion zu ermöglichen, erwartet die GdP, dass der nächste Bericht deutlich schneller vorgelegt wird.“ Zu den gesetzlich beschriebenen Aufgaben der Polizeibeauftragten gehöre die Unterstützung der Bürger im Dialog mit der Polizei und die Hinwirkung darauf, dass in begründeten Fällen den Beschwerden abgeholfen wird. Außerdem habe sie sich mit Vorgängen aus dem innerpolizeilichen Bereich zu befassen.

Jäger weiter: „Frau El Samadoni will Transparenz herstellen und die Kommunikation verbessern, sie stellt dabei die Mittel der Mediation in den argumentativen Vordergrund.“ In der Tat gäbe es eine Reihe von Sachverhalten, in denen ratsuchenden Kolleginnen und Kollegen durch Konfliktmoderation gut geholfen worden sei. Auch bei politischen und rechtlichen Hürden habe es sehr gelungene Hilfestellungen gegeben. Andere Beteiligte beklagten in ihrer dienstlichen Rolle eine spürbare „anwaltliche“ Verhaltensweise von Frau El Samadoni. Sie fühlten sich angegriffen und teilweise vorgeführt, hätten gleichzeitig die ungute Erkenntnis, sich gegen eine nur gegenüber dem Gesetz verantwortliche, somit unantastbare Polizeibeauftragte, nicht verteidigen zu können. Das sorge für Abwehrhaltung und erhebliche Schwierigkeiten im eigentlich notwendigen Dialog.

Jäger weiter: „Wir erleben jetzt eine Diskussion über Quantitäten von Eingaben polizeiinterner Vorgänge und daraus gezogener Rückschlüsse auf die Führungs- und Unternehmenskultur in der Landespolizei. Wir bräuchten keine einseitige Bewertung, sondern den Dialog auf Augenhöhe und eine neutrale Moderation. „Anwaltliches“ und damit parteiliches Handeln birgt in sich große Risiken!“
Die GdP habe die Einrichtung einer Polizeibeauftragten/eines Polizeibeauftragten von Anfang an kritisiert, aber die Entscheidung des Parlaments akzeptiert. Sie sei offen und konstruktiv in den Austausch mit der Polizeibeauftragten gegangen.

Der Landesvorstand der GdP könne sich die Aufgabenwahrnehmung einer/eines Polizeibeauftragten in modifizierter Form vorstellen. Dabei sei für die Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei Verlässlichkeit, gegenseitiges Vertrauen und zugesagte Vertraulichkeit von größter Bedeutung!

Eskalierte und gravierende Konflikte innerhalb der Landespolizei könnten von außen neutral bearbeitet und begleitet werden. Die GdP wünsche sich eine Bearbeitung, die nicht als pauschaler Vorwurf zu verstehen sein sollte, sondern im Verständnis der Bearbeitung eines sozialen Konfliktes.

Jäger abschließend: „Konflikte sind im menschlichen Miteinander etwas völlig Normales! Es ist wichtig, sich um diese zu kümmern, um Eskalation zu vermeiden. Eine externe und neutrale Moderations- und Mediationsmöglichkeit könnte einem echten Interessenausgleich dienen und damit das Vertrauen in die Landespolizei stärken!“
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