GdP Schleswig-Holstein zur Debatte um die Auswertung digitaler Spuren
Die GdP weist darauf hin, dass die Einrichtung eines Kompetenzzentrums „Digitale Spuren“ sich auch im Jamaika-Koalitionsvertrag wiederfinde. Dort heißt es: „Im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung aller Wohn- und Lebensbereiche nimmt die Spurensicherung in der digitalen Welt eine immer größere Bedeutung ein. Daher bauen wir bestehende Strukturen aus und schaffen zusätzlich ein ‚Kompetenzzentrum digitale Spuren‘ im Landeskriminalamt, welches bei Bedarf Polizeidienststellen im Land mit Rat und Tat zur Seite steht.“
Folgerichtig habe die Landespolizei zu Beginn des Jahres 2019 im Landeskriminalamt ein Kompetenzzentrum „Digitale Spuren“ mit zwölf Planstellen eingerichtet. In den Bezirkskriminalinspektionen und Kriminalinspektionen des Landes seien Fachkräfte mit dem Thema beschäftigt. Die Aus- und Fortbildung habe dieses wichtige Thema aufgenommen. Jäger weiter: „Digitale Spuren stellen bereits heute einen nicht unwesentlichen Teil der Ermittlungsansätze dar, oftmals sind sie sogar die einzigen Ermittlungsansätze. Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen daher in der Lage sein, digitale Spuren oder Hinweise auf diese zu erkennen, zu sichern und auszuwerten.“
In diesem Zusammenhang wiederholt die GdP ihre Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Polizeirecht. „Das Gefahrenabwehrrecht hat letztendlich die Aufgabe, Gefahren nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen zu lassen“, so Jäger abschließend.
Folgerichtig habe die Landespolizei zu Beginn des Jahres 2019 im Landeskriminalamt ein Kompetenzzentrum „Digitale Spuren“ mit zwölf Planstellen eingerichtet. In den Bezirkskriminalinspektionen und Kriminalinspektionen des Landes seien Fachkräfte mit dem Thema beschäftigt. Die Aus- und Fortbildung habe dieses wichtige Thema aufgenommen. Jäger weiter: „Digitale Spuren stellen bereits heute einen nicht unwesentlichen Teil der Ermittlungsansätze dar, oftmals sind sie sogar die einzigen Ermittlungsansätze. Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen daher in der Lage sein, digitale Spuren oder Hinweise auf diese zu erkennen, zu sichern und auszuwerten.“
In diesem Zusammenhang wiederholt die GdP ihre Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Polizeirecht. „Das Gefahrenabwehrrecht hat letztendlich die Aufgabe, Gefahren nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen zu lassen“, so Jäger abschließend.