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Personalentwicklung Justizvollzug

GdP Thüringen: Mogelpackung oder Zukunftsprojekt?

Erfurt.

Der Thüringer Justizvollzug, für die meisten Menschen ist er ein Mysterium hinter hohen Mauern. Manchmal berichten die Thüringer Medien über spektakuläre Vorkommnisse in unseren Haftanstalten. Ausbrüche, Suizide von Gefangenen, Handys oder Drogen in den Hafträumen, das sind die beliebtesten Themen. Nach den Beschäftigten des Freistaates Thüringen, die mit ihrer Arbeit die Sicherheit für die Bürgerrinnen und Bürger gewährleisten, fragt man nicht.

Wir tun das, dafür sind wir da!

Sie machen ihre Arbeit und erfüllen diese, trotz großer personeller Probleme, zur vollen Zufriedenheit. Körperverletzungen, Beleidigungen und Bedrohungen sind mittlerweile Tagesgeschäft, aber auch das halten die Kolleginnen und Kollegen noch aus.
Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat sich in den letzten Monaten aufgemacht, ein Personalentwicklungskonzept für den Justizvollzug zu entwickeln. Was man unter einem Personalentwicklungskonzept zu verstehen hat, da haben Dienstherren und Gewerkschaft durchaus variable Meinungen. Aber unbestritten sollte doch sein, dass die Idee von Personalentwicklung nach vorne und nicht in das Gestrige tendieren sollte. Die ersten Informationen, welche die GdP zu diesem Konzept erreichten, lassen diese Idee allerdings nicht erkennen.

Für die Beschäftigten des Thüringer Justizvollzuges muss es sich anfühlen wie eine schallende höhnische Ohrfeige.
Da sollen Funktionsdienstposten, die es gestern noch gab, heute keine mehr sein. Die Dienstposten für die Kolleg*innen des mittleren Justizvollzugsdienstes sollen wieder über drei Besoldungsgruppen gebündelt werden. Allein an diesen beiden Themen wird deutlich, dass das TMMJV die Arbeit der Beschäftigten in den Thüringer Haftanstalten nur wenig wertschätzt. So wird der Thüringer Justizvollzug jedenfalls für potenzielle Bewerber nicht attraktiv. Sehr geehrte Damen und Herren des TMMJV, Sie haben mit der GdP Thüringen eine starke Gewerkschaft an Ihrer Seite, stehen Sie endlich auf und kämpfen Sie mit uns für Ihre Beschäftigten und speziell für die in den Haftanstalten.

Die GdP Thüringen fordert:
  1. Wegfall der Bündelungen für den mittleren Justizvollzugsdienst!
  2. Jeder Dienstposten des mittleren Justizvollzugsdienstes ist mit A9 mD zu bewerten!
  3. Jeder Funktionsdienstposten im mittleren Justizvollzugsdienst ist mit einer Zulage, also A9 Z mD zu bewerten!
  4. Der gehobene Justizvollzugsdienst erhält die Möglichkeit mindestens bis A11 aufzusteigen, um das Abstandsgebot einzuhalten!
  5. Die erste Beförderung im mittleren Justizvollzugsdienst von A7 nach A8, erfolgt nach bestandener Probezeit, mit einer durchschnittlichen Beurteilung, spätestens zwei Jahre nach Ablauf der Probezeit!

So entwickelt und motiviert man sein Personal und so wird man attraktiver für Bewerber als man es zurzeit ist.
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