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Niedersachsen

GdP fordert: Polizeizulage anheben und Ruhegehaltsfähigkeit wieder einführen

Hannover.

Nach der Entscheidung des Bundestages am Ende der letzten Wahlperiode, die Polizeizulage bei der Bundespolizei auf 228 Euro anzuheben und der Ankündigung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Polizeizulage der Bundespolizei wieder ruhegehaltsfähig zu machen, fordert die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen erneut eine vergleichbare Anhebung in Niedersachsen sowie die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit.

Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der GdP, gratuliert den Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei und fordert eine entsprechende Entscheidung auch für Niedersachsen. Faeser hatte die Maßnahme bei Ihrer Ankündigung beim Delegiertentag des Bezirks Bundespolizei der GdP am 27. April 2022 in Berlin als Herzensangelegenheit beschrieben. Da die Belastung vielfältiger Konflikte, denen sich Polizeikräfte ausgesetzt sähen, auch nach der Beendigung des aktiven Dienstes ihre Wirkung entfalte, sei die Ruhegehaltsfähigkeit wieder einzuführen, so Faeser in Berlin.

In Niedersachsen haben SPD und CDU entsprechende Forderungen der GdP in den Entwürfen ihrer Regierungsprogramme zur Landtagswahl im Oktober aufgegriffen. Da die Besoldung in Niedersachsen ohnehin im bundesweiten Vergleich auf den hintersten Plätzen liege, während die Zulage in anderen Ländern bereits angehoben und ruhegehaltsfähig sei, müsse eine Umsetzung dieser Planungen schnell erfolgen, so Schilff. „Mit einer Polizeizulage von 127 Euro stehen wir in Niedersachsen mit auf den letzten Plätzen. Der Polizeiberuf verliert hier so schleichend an Attraktivität. Während die Arbeit der Polizei immer schwieriger wird, muss die wichtige, in politischen Reden dargestellte Wertschätzung auch in weiteren notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Innere Sicherheit muss nicht nur für den Innenminister und die Innenpolitiker einen Schwerpunkt darstellen, sondern für die gesamte Politik in Niedersachsen. Manchmal kommt man sich wie ein Bittsteller vor, wenn man berechtigte Belange vorschlägt, die woanders schon längst umgesetzt sind. Diese Haltung, die teilweise aus der Politik vermittelt wird, muss endlich ein Ende haben."

Die GdP Niedersachsen hat die Vorsitzenden von SPD, CDU, FDP und Grüne sowie Innenminister Pistorius diesbezüglich erneut angeschrieben.
Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wurde im Rahmen des Versorgungsreformgesetzes 1998 gegen den entschiedenen Widerstand der GdP in den Ländern und beim Bund gestrichen.
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