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GdP fordert intensivere Beachtung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Polizei

GdP-Vize Dietmar Schilff. Foto: GdP/Hagen Immel
GdP-Vize Dietmar Schilff. Foto: GdP/Hagen Immel
Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) appelliert an die Verantwortlichen in Politik und Polizeibehörden, sich intensiver um die Belange der Menschen mit Behinderungen in der Polizei zu kümmern. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff sagte am Dienstag, die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen müssten von den Dienststellen stärker in den Fokus gerückt werden. „Neben der Beachtung der Vorschriften des Bundesteilhabegesetzes und der Sozialgesetzbücher müssen sich die Regierungen des Bundes und der Länder sowie das Polizeimanagement viel intensiver mit diesem wichtigen Themenfeld beschäftigen. Jeder kann von heute auf morgen schwerbehindert werden“, betonte Schilff, im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand zuständig für die Unterstützung der Arbeit der Kommission für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Inklusion darf nicht zu Worthülse verkommen

Die Kommission bei ihren Beratungen. Foto: Schönwald
Die Kommission bei ihren Beratungen. Foto: Schönwald
Die GdP-Kommission für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Polizei fordert auch mit Blick auf die Bundestagswahl im September unter anderen eine Stärkung der Rolle der Schwerbehindertenvertretungen in den Dienststellen der Polizei in Bund und in den Ländern. Die Ausübung des Amtes dürfe zu keiner Benachteiligung im beruflichen Alltag führen.

Der Sprecher der GdP-Kommission, Rainer Ritter, bewertet die Arbeit des Gremiums als äußerst wichtig. Inklusion dürfe nicht zu einer Worthülse verkommen, wie das Gremium nach einer Sitzung mitteilte. Wertschätzung und Chancengleichheit müsse zur Normalität werden. Die Belange dieser Menschen müssten ernster genommen und im täglichen Verwaltungshandeln stärker berücksichtigt werden. Zudem gehe es um eine behördenübergreifende, verbindliche Suche nach anderen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, wenn die ursprüngliche Tätigkeit behindertenbedingt nicht mehr ausgeübt werden könne. Zudem wird gefordert, barrierefreier Zugänge in allen Liegenschaften und Gebäuden der Polizei zu schaffen.

Mit der Verabschiedung des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Dezember 2016 sind die Rechte für schwerbehinderte Menschen und der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt worden. Auch die GdP hatte sich für Verbesserungen stark gemacht, unter anderem durch Schreiben an alle Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen im Vorfeld der Diskussionen zu diesem Gesetzesvorhaben. Alle Fraktionen antworteten und sagten zu, sich für die Umsetzung der GdP-Forderungen einzusetzen.

Mehr zur GdP-Kommission für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Polizei

Die Kommission vor der Berliner GdP-Bundesgeschäftsstelle anlässlich ihrer Sitzung im April 2017. Rechts im Bild: Gastreferent Wilfried Körber. Foto: Schönwald
Die Kommission vor der Berliner GdP-Bundesgeschäftsstelle anlässlich ihrer Sitzung im April 2017. Rechts im Bild: Gastreferent Wilfried Körber. Foto: Schönwald
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