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GdP Baden-Württemberg: Blitzinfo zu vermögenswirksamen Leistungen

Stuttgart.

Laut Mitteilung des Landesamts für Besoldung erhalten ab dem 1.1.2013 nur noch Beamte des mittleren Dienstes sowie Anwärter, die für eine Laufbahn des mittleren Dienstes ausgebildet werden, vermögenswirksame Leistungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz in Höhe von 6,65 Euro (Arbeitgeberanteil bei Vollbeschäftigung).

Die übrigen Beamten sowie die Richter erhalten ab dem 01.01.2013 keine vermögenswirksamen Leistungen mehr. Solange wir keinen Widerruf oder eine Änderung zu der bisherigen Anlageform erhalten, wird der Anlagebetrag in bisheriger Höhe weiterhin abgeführt. Dies mindert den auf der Gehaltsmitteilung ausgewiesenen Auszahlungsbetrag. Grundlage hierfür ist eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (LBesGBW) zum 01.01.2013, obwohl dessen parlamentarische Beratung noch nicht völlig abgeschlossen ist. Diese Maßnahme stellt unserer Meinung nach einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar, denn ein/e Beamter/in in A 9 mD bekommt die vermögenswirksame Leistung weiterhin bezahlt, aber ein/e Beamter/in in A9 gD nicht mehr.

Zur Wahrung aller Rechte fordern wir alle Kolleginnen und Kollegen in A 9 gehobener Dienst auf, Widerspruch gegen die Streichung der vermögenswirksamen Leistung einzulegen. Hierzu ist aus unserer Sicht das beigefügte Formblatt ausreichend.

Download: Vorlage Widerspruch
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