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GdP-Seniorengruppe: Dringend notwendige Gesamtreform der Pflegeversicherung wieder einmal vertagt

Gerk: Pläne der Bundesregierung zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege gehen am Bedarf vorbei.

Berlin.

Die GdP-Senioren unterstützen die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Pflegeversicherung. Die Bundesregierung vertagt abermals die längst überfällige Gesamtreform der Pflegeversicherung. Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege gebe „keine ausreichenden Antworten auf die drängenden Fragen in der Pflege“, sagte der Bundesseniorenvorsitzende Ewald Gerk in Berlin. Die GdP-Senioren kritisieren insbesondere, dass der Gesetzesentwurf keine Lösung für eine stabile und sozialverträgliche Finanzierung der steigenden Kosten in der Pflege bietet und die in der häuslichen Pflege engagierten Familienangehörigen wieder einmal im Stich lässt.

Die BAGSO mahnt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf an, dass die Finanzsituation der Pflegeversicherung nicht allein durch Beitragserhöhungen verbessert werden kann. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, sieht der Referentenentwurf keine Entlastungen auf der Ausgabenseite vor. So war geplant, die Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen herauszunehmen und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln statt aus der Pflegeversicherung zu bezahlen. Auch wurden keine Regelungen getroffen, um der Kommerzialisierung der Pflege Grenzen zu setzen, was aufgrund der steigenden Pflegefallzahlen dringend geboten ist, ergänzen die GdP-Senioren.  

Die Pflege hat sich zunehmend zu einem lukrativen Markt entwickelt, in dem Wirtschaftlichkeitsaspekte und Renditeerwartungen der Investoren immer stärker die entscheidende Rolle spielen. Mit großer Sorge sehen wir, dass auf diese Weise Pflegeversicherungsbeiträge und Fördermittel nicht den Pflegebedürftigen und ihrer Pflege zugutekommen, sondern in falsche Kanäle fließen.

Hier fehlen im Reformvorhaben die notwendigen gesetzlichen Schranken, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.
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