GdP zu Faeser-Plänen, Clankriminelle schneller abzuschieben
Hüber: Wer eine schwerwiegende Gefahr für unsere Sicherheit ist, muss das Land verlassen

„Diese Täter sind eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit hierzulande. Um sie schnellstmöglich außer Landes zu schaffen, gehören alle Karten auf den Tisch und alle Optionen diskutiert", erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber am Montag in Berlin. Auch Mehrfach- und Intensivstraftäter in Drittstaaten auszuweisen, wenn das Heimatland eine Aufnahme verweigere, sei eine Möglichkeit. Hüber: „Hier muss die Bundesaußenministerin aktiver werden und die Rahmenbedingungen mit potenziellen Aufnahmestaaten vereinbaren.“
Von mehreren Umständen hängt dem Gewerkschafter zufolge ab, ob mit der Ausweisung eines Straftäters Familienangehörige, die selbst keine Straftaten begehen, ebenfalls ihr Bleiberecht in Deutschland verlieren könnten. „Zum einen ist zu prüfen, ob Personen aufgrund eines Familiennachzuges zu einem auszuweisenden Straftäter ein Aufenthaltsrecht erworben hatten. Ist das der Fall, bleibt zu bewerten, ob die Familie mit ihrem früheren Einreisegrund nun gemeinsam wieder das Land verlassen muss, um die Familie nicht zu trennen, oder inzwischen ein entstandenes eigenständiges Bleibeinteresse überwiegt“, erklärte Hüber. Zudem spiele es eine Rolle, ob Familienangehörige den bisherigen Lebensunterhalt vorrangig aus den kriminellen Erträgen des auszuweisenden Straftäters bestritten hätten oder auf eigenen wirtschaftlichen Füßen stünden.
Hüber: „Mit ‚Sippenhaft‘ hat das im Übrigen nichts zu tun, sondern ergibt sich aus dem früheren, jedoch nun aufgebrauchten Einreisegrund und der gezeigten Lebensführung.“ Die präventive Wirkung der angedrohten Maßnahmen und die Qualität der Warnung an das Milieu seien in jedem Fall nicht zu unterschätzen. Für die GdP stehe unterdessen außer Frage, dass jede diesbezügliche Entscheidung nach dem Rechtsstaatsgebot auch der richterlichen Kontrolle unterliegen müsse.
Wichtig sei, sich nicht nur auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu verlassen, sondern beispielsweise das kriminell erlangte Vermögen auch von Familien von Mehrfach- und Intensivstraftätern stärker in den Fokus zu rücken. Dazu wäre es zielführend, wie beispielsweise in Italien, eine Nachweispflicht der Herkunft verdächtiger Vermögenswerte einzuführen. Könne kein Nachweis seriöser Herkunft erbracht werden, werde das Vermögen eingezogen.
„Wir wollen ein dem humanitären Völkerrecht und der Aufnahme von Schutzsuchenden verpflichtetes Land bleiben. Das erfordert auch, mit aller Härte gegen diejenigen vorzugehen, deren Aufenthalt in Deutschland von schwersten Straftaten bestimmt wird“, betonte Hüber.
Von mehreren Umständen hängt dem Gewerkschafter zufolge ab, ob mit der Ausweisung eines Straftäters Familienangehörige, die selbst keine Straftaten begehen, ebenfalls ihr Bleiberecht in Deutschland verlieren könnten. „Zum einen ist zu prüfen, ob Personen aufgrund eines Familiennachzuges zu einem auszuweisenden Straftäter ein Aufenthaltsrecht erworben hatten. Ist das der Fall, bleibt zu bewerten, ob die Familie mit ihrem früheren Einreisegrund nun gemeinsam wieder das Land verlassen muss, um die Familie nicht zu trennen, oder inzwischen ein entstandenes eigenständiges Bleibeinteresse überwiegt“, erklärte Hüber. Zudem spiele es eine Rolle, ob Familienangehörige den bisherigen Lebensunterhalt vorrangig aus den kriminellen Erträgen des auszuweisenden Straftäters bestritten hätten oder auf eigenen wirtschaftlichen Füßen stünden.
Hüber: „Mit ‚Sippenhaft‘ hat das im Übrigen nichts zu tun, sondern ergibt sich aus dem früheren, jedoch nun aufgebrauchten Einreisegrund und der gezeigten Lebensführung.“ Die präventive Wirkung der angedrohten Maßnahmen und die Qualität der Warnung an das Milieu seien in jedem Fall nicht zu unterschätzen. Für die GdP stehe unterdessen außer Frage, dass jede diesbezügliche Entscheidung nach dem Rechtsstaatsgebot auch der richterlichen Kontrolle unterliegen müsse.
Wichtig sei, sich nicht nur auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu verlassen, sondern beispielsweise das kriminell erlangte Vermögen auch von Familien von Mehrfach- und Intensivstraftätern stärker in den Fokus zu rücken. Dazu wäre es zielführend, wie beispielsweise in Italien, eine Nachweispflicht der Herkunft verdächtiger Vermögenswerte einzuführen. Könne kein Nachweis seriöser Herkunft erbracht werden, werde das Vermögen eingezogen.
„Wir wollen ein dem humanitären Völkerrecht und der Aufnahme von Schutzsuchenden verpflichtetes Land bleiben. Das erfordert auch, mit aller Härte gegen diejenigen vorzugehen, deren Aufenthalt in Deutschland von schwersten Straftaten bestimmt wird“, betonte Hüber.