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GdP zu EuGH-Entscheidung

Kopelke: Nach Urteil zu Vorratsdatenspeicherung gesetzgeberische Spielräume nutzen

Foto: BLKstudio/stock.adobe.com
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Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Bundesregierung auf, eine für die Ermittlungsbehörden praxistaugliche Vorratsdatenspeicherung zu vereinbaren. Nach dem am Dienstagmorgen gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die Mindestspeicherung von Verkehrsdaten seien nach Auffassung der GdP gesetzgeberische Spielräume für den Einsatz dieses polizeilich notwendigen Ermittlungsintrumentes vorhanden, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke am Dienstag in Berlin.

Kopelke: „Die Polizei ist dazu da, die Menschen hierzulande vor Gefahren zu bewahren und möglichst zeitnah Tätern habhaft zu werden. Sie will niemanden grundlos ausforschen oder Datensammlungen anlegen. Eine rechtskonforme und im polizeilichen Alltag funktionierende Speicherung von Verkehrsdaten ist gleichsam praktizierter Opferschutz und optimierte Strafverfolgung.“

Eine entsprechende Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung müsse eine einheitliche Provider-Speicherpraxis berücksichtigen, betonte der Gewerkschafter. Dies mit gleichzeitigem Blick auf den Datenschutz sowie pragmatische polizeiliche Anforderungen. Es dürfe nicht den Anbietern überlassen werden, welche und in welchem Umfang Daten an die Ermittlungsbehörden übergeben würden, stellte Kopelke fest.

Polizeiliche Fachleute halten nach Angaben der GdP die Vorratsdatenspeicherung für ein in vielen Fällen unersetzliches Ermittlungsinstrument. Eine kurze Speicherdauer schränke den Nutzen jedoch drastisch ein. Dies gelte beispielsweise für Delikte wie das Kidnappen von Ebay-Accounts, das Ausspähen von Daten, sogenannte Enkeltricks, der Handel mit verbotenen Gütern wie Waffen oder Betäubungsmitteln, das Zurverfügungstellen von Bildern des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen oder die sexuelle Belästigung teils sehr junger Menschen. Nicht selten würden solche Straftaten jedoch erst nach dem Abrechnungszeitraum der Telekommunikationsdienstleister zur Anzeige gebracht, oder es ergäben sich erst nach diesem Zeitpunkt konkrete Ermittlungsansätze. „Das ist schlicht zu spät“, sagte Kopelke.

Die Hürden für die Polizei erhöhten zudem sogenannte OTT-Dienste, die unabhängig und weitestgehend anonym über das Internet in Anspruch genommen werden könnten. Internationalisierung, Orts- und Zeitunabhängigkeit der Erbringung dieser Dienste sowie eine fehlende standardisierte Protokollierung von Dienstmerkmalen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ließen die Ermittler häufig vor geschlossen Türen zurück. Für Tätergruppierungen bedeute dies unterdessen eine weite Spielwiese. Aktuell gut erkennbar sei dies, so Kopelke, am sogenannten EUROPOL-Betruges, für den Täter gezielt OTT-Dienste nutzten.

Dem Gewerkschafter zufolge wird das, was gesetzgeberisch auch international aus dem Richterspruch gemacht wird, einen erheblichen Einfluss auf die europäische Zusammenarbeit der Polizeibehörden im Kampf gegen die Schwer- und Schwerstkriminalität entfalten. Das Verbrechen nutze immer stärker den virtuellen Raum, stellte der GdP-Chef fest. Je harmonischer die europäische Rechtslage angesichts dessen ausgestaltet sei, umso höher könnten die Polizeien den Fahndungsdruck auf die Täter und Banden auch über Ländergrenzen hinweg aufbauen.
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