Die GdP hatte in den letzten Monaten wiederholt gefordert, den Formfehler, der dem Bundesverkehrsministerium beim Erlass der StVO und des Bußgeldkatalogs im letzten Jahr unterlaufen war, rasch und ohne Abschwächung des ursprünglich erreichten Verkehrssicherheitsniveaus zu korrigieren. Die Verkehrsexpertinnen und -experten der Gewerkschaft würden den Kompromiss nun unter die Lupe nehmen, erklärte Mertens.

Dass dem Vernehmen nach inhaltliche Änderungen im Vergleich zur im letzten Jahr angedachten Novelle vorgenommen werden sollen, ist aus Sicht der GdP bedauerlich. Dabei gehe es vor allem um die Höhe der Bußgelder und die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Scheuer, dass Fahrverbote für vermeintlich geringere Geschwindigkeitsübertretungen vom Tisch seien.

„Auch ein politischer Kompromiss muss stets den Willen erkennen lassen, dem Ziel wirksam näher zu kommen. Das Ziel sollte sein, dass möglichst wenige Unfallopfer auf den Straßen hierzulande zu beklagen sind. Die politisch Verantwortlichen müssen sich daran messen lassen. Vor diesem Hintergrund kann diese Einigung nur ein Zwischenstand sein“, stellte Mertens fest. Zudem sei es notwendig, weitere Maßnahmen zu vereinbaren wie eine spürbar verstärkte polizeiliche Verkehrsüberwachung sowie eine intensivere Präventionsarbeit.