GdP zum Drogenbericht der Bundesregierung
Plickert: „Mit Cannabis nicht Tür für weitere gefährliche Droge öffnen“
Das von Legalisierungsbefürwortern häufig vorgebrachte Argument, Alkoholkonsum wirke sich insgesamt schädlicher aus als der von Cannabis, ziele am Kernproblem problematischen Konsumverhaltens vorbei, sagte Plickert. "Drogenkonsum muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass man relativ schnell in der Gosse landet. Es ist oft ein schleichender Prozess, der durch einen zunehmend besorgniserregenden Drogenmix noch eher beschleunigt wird."
Wolle die Gesellschaft den Kampf gegen den Drogenkonsum gewinnen, so Plickert weiter, müsse die Konzentration auf der Verfolgung der Dealer und Hintermänner der Milliarden Euro schweren Drogenkartelle liegen, nicht aber auf der Kriminalisierung von Erstkonsumenten. Die Gewerkschaft der Polizei begrüße daher die Absicht der Innenministerkonferenz, die Praxis der strafrechtlichen Verfolgung des Drogenbesitzes bundeseinheitlich zu regeln. "Hilfreich wäre es für die Polizei zudem, wenn ein eingeschränktes Opportunitätsprinzip für die Verfolgung geringer Mengen Drogen eingeführt wird", so Plickert.
Der GdP-Vizechef: "Es ist schwer vermittelbar, dass die straffreie Menge sogenannter weicher Drogen für den Eigengebrauch quer durch die Bundesländer unterschiedlich hoch ist. Die Polizei muss aber in jedem Fall ermitteln, da der Besitz weicher Drogen generell verboten ist."
Link: Mehr Hintergrund zum Thema "Rauschgift" auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.
Wolle die Gesellschaft den Kampf gegen den Drogenkonsum gewinnen, so Plickert weiter, müsse die Konzentration auf der Verfolgung der Dealer und Hintermänner der Milliarden Euro schweren Drogenkartelle liegen, nicht aber auf der Kriminalisierung von Erstkonsumenten. Die Gewerkschaft der Polizei begrüße daher die Absicht der Innenministerkonferenz, die Praxis der strafrechtlichen Verfolgung des Drogenbesitzes bundeseinheitlich zu regeln. "Hilfreich wäre es für die Polizei zudem, wenn ein eingeschränktes Opportunitätsprinzip für die Verfolgung geringer Mengen Drogen eingeführt wird", so Plickert.
Der GdP-Vizechef: "Es ist schwer vermittelbar, dass die straffreie Menge sogenannter weicher Drogen für den Eigengebrauch quer durch die Bundesländer unterschiedlich hoch ist. Die Polizei muss aber in jedem Fall ermitteln, da der Besitz weicher Drogen generell verboten ist."
Link: Mehr Hintergrund zum Thema "Rauschgift" auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.
Foto: © Manfred Schimmel - pixelio.de