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GdP-Rechtsschutzfall brachte endlich Arbeitszeiterlass

Schleswig-Holstein: Umzieh- und Rüstzeiten sind Dienstzeiten

Kiel.

Kaum ein Thema wurde so polarisierend und unterschiedlich diskutiert, wie die Anerkennung von Rüstzeiten als Dienstzeit. Obwohl das Arbeitszeitrecht in dieser Feststellung schon lange unstrittig ist, tat sich die Landespolizei mit dem Thema sehr schwer. Es musste erst zum GdP-Rechtsschutzfall werden, der jetzt einvernehmlich beendet werden konnte.

Rückwirkend Sonderurlaub

Parallel führte die GdP mit der Polizeiführung und der politischen Hausspitze Gespräche. Das führte letztendlich dazu, dass seit Anfang Mai 2017 anfallende Ansprüche nicht verloren gingen. Deshalb erhalten jetzt viele Kolleginnen und Kollegen rückwirkend bis zu drei Tage Sonderurlaub! Auf dem Weg dahin mussten wir aber auch unsere Verwaltung kennenlernen. Mit Stoppuhren wurden die Wege zum Waffenschrank bemessen… Eine Abfrage in den Behörden gab wider besseres Wissen die Auskunft, dass doch alles bestens organisiert sei. Wenn dem so gewesen wäre, ist es verwunderlich, dass jetzt auch hier die Nachgewährung von Sonderurlaub erfolgt.

Dienst beginnt mit Betreten der Dienststelle

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Torsten Jäger: „GdP-Rechtsschutz und daraus entstehender gewerkschaftspolitischer Druck haben zu einem guten, seit Jahren überfälligen Arbeitszeiterlass geführt. Der Dienst beginnt mit Betreten und endet beim Verlassen der Dienststelle, Umzieh- und Rüstzeiten sind Dienstzeit.“

Offenbar scheint das Thema aber noch nicht beendet. Einige Polizeiführer erkennen Probleme für die innere Sicherheit durch unnütze Zeitverbräuche und behaupten, dass sich Kolleginnen und Kollegen unzulässige Freizeit erschleichen. Jäger: „Diesen Schlingerkurs der Polizeiführung wird die GdP nicht hinnehmen! Arbeitsschutz – und Arbeitszeitrechte und -pflichten gelten für alle und insbesondere auch für diejenigen, die 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche ihren Buckel für dieses Land hinhalten!“
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