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Aufhebung der Sicherungsverwahrung für Pädophilen:

GdP nennt Konsequenz des BGH-Urteils „abenteuerlich“

Berlin.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter wird nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) der Polizei einmal mehr der „Schwarze Peter“ für Versäumnisse und Pannen der Rechtsprechung zugeschoben.

Bernhard Witthaut, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP: „Die Folgen der Aufhebung der Sicherungsverwahrung des 49jährigen Pädophilen sind abenteuerlich. Auch der BGH erkennt, dass von diesem Mann weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht. Er soll aber in die Freiheit entlassen werden. Dass er keine neuen Straftaten begeht, dafür soll nun die Polizei sorgen.“

Die Polizei müsse nun mit hohem Personalaufwand die vom Gericht als notwenig erachtete „engmaschige Führungsaufsicht“ gewährleisten. Witthaut: „Schlimmer noch ist die Verantwortung, die meine Kolleginnen und Kollegen jetzt tragen müssen. Gelingt es dem Straftäter dennoch, wieder ein Kind zu missbrauchen, stehen sie am Pranger.“

Die Gewerkschaft der Polizei fordert den Gesetzgeber auf, Rechtsgrundlagen für eine sachgerechte nachträgliche Verhängung der Sicherungsverwahrung in zu schaffen.
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