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Vor Weihnachten und Silvester - GdP fordert respektvollen Umgang mit Polizei und Feuerwehr

Wer Einsatzkräfte angreift, begeht tätlichen Angriff auf Menschen - Konsequent anzeigen

Berlin.

Vier Tage vor Weihnachten wirbt die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) erneut für einen menschlichen Umgang mit den Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr. Traditionell kommt es speziell über die Feiertage sowie zum Jahreswechsel zu einer Vielzahl an Übergriffen. Den Kolleginnen und Kollegen wird geraten, die gesetzlichen Möglichkeiten nach Angriffen entsprechend zu nutzen und öfter den Tätlichen Angriff zur Anzeige zu bringen.

Gesetzesverschärfung nutzen

„Wir hoffen, dass auch in diesem Jahr alle Kolleginnen und Kollegen unverletzt über die Feiertage und den Jahreswechsel kommen. Während andere bei ihren Familien und Freunden sind, sorgen Polizei und Feuerwehr auch an Heiligabend oder Silvester für die Sicherheit. Das ist unsere Berufung und wir haben es uns ausgesucht. Das trifft aber nicht auf den Hass und diese Gleichgültigkeit zu, die wir jedes Jahr aufs Neue speziell Ende Dezember erleben müssen“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma am Freitagvormittag. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass es insbesondere an den Weihnachtstagen immer wieder zu Einsätzen wegen Häuslicher Gewalt und anderen Gewalttaten kommt, vor allem innerhalb des persönlichen Umfeldes, und dabei auch zahlreiche Kolleginnen und Kollegen attackiert werden. An Silvester gibt es in diesem Jahr den Modellversuch mit zwei Böllerverbotszonen rund um den Steinmetzkiez und am Alexanderplatz, um der großen Zahl an Übergriffen auf Einsatzkräfte entgegenzuwirken.

Der Landesvorsitzende der Hauptstadt-GdP machte nochmals deutlich, dass sich die gesetzlichen Möglichkeiten seit 2017 verändert haben und bei Angriffen nicht mehr nur ein Widerstand (§ 113 StGB), sondern mittlerweile auch der Tätliche Angriff (§ 114/115 StGB) zur Anzeige gebracht werden können und so ein größerer Strafrahmen für derartige Taten besteht. „Wir sehen noch immer, dass auf vielen Dienststellen Unsicherheit besteht und man oftmals lieber den altbekannten Widerstand schreibt. Letztlich aber muss die Justiz den Tatvorwurf definieren und da schadet es nicht, den Vorgang als Tätlichen Angriffen zu notieren. Das wird nicht jede Einstellung verhindern. Die Wahrscheinlichkeit einer Verhandlung und möglichen Verurteilung ist aber ungemein höher. Wenn wir die Angriffszahlen senken wollen, müssen wir diese Möglichkeit nutzen“, so Cioma. In der Tat ist die Abgrenzung der Paragrafen oftmals Auslegungssache, final entscheiden muss darüber aber ein Gericht und nicht die Polizei. Cioma richtete abschließend noch ein paar dankende Worte an die Kolleginnen und Kollegen, die an den Feiertagen auf dem Dienstplan stehen: „Ich weiß, was das für Einschränkungen mit sich bringt und hoffe, dass Ihr an den Tagen dennoch irgendwann die Zeit im Freundes- und Familienkreis verbringen könnt. Kommt gut und gesund über die Tage und ins Neue Jahr!“
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