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GdP-Spitzen Alexander Poitz und Sven Hüber zu Lauterbachs Cannabis-Plänen

„Was wir bis jetzt von den Plänen wissen, ist praxisfern und prinzipiell nicht kontrollierbar“

Berlin/Potsdam.

Die Arbeit der Polizei werde durch die Pläne der Bundesregierung nicht einfacher, betonte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sven Hüber in einem n-tv-Schaltgespräch zu den am Mittwoch in Berlin vorgestellten modifizierten Eckpunkten einer legalen Cannabis-Abgabe. "Als Polizei müssen wir ermitteln, ob Cannabis legal oder illegal angebaut worden ist. Auch, ob angebaute und in den Verkehr gebrachte Mengen zulässig sind. Zudem befürchten wir negative Wirkungen auf das Verkehrsunfallgeschehen.“ Hüber unterstrich, dass die Abgabe von Betäubungsmitteln wie Cannabis an Minderjährige weiterhin eine Straftat bleiben müsse.

Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) erklärte Hübers Vorstandskollege und ebenso GdP-Bundesvize Alexander Poitz: „Die Gewerkschaft der Polizei erkennt in den heute bekanntgewordenen Cannabis-Plänen der Bundesregierung deutlich mehr Klientelpolitik als einen signifikanten Fortschritt mit Blick auf eine verbesserte Drogenprävention. Die zusammengestutzte Cannabislegalisierung wirkt wie ein politisches Manöver, um die langsam ungeduldiger werdende Gruppe der Konsumenten ruhigzustellen." Auf den illegalen Cannabishandel auf dem Schwarzmarkt werde der Lauterbach-Entwurf jedoch keinen bedeutenden Einfluss entfalten. Das gelte ebenso für den riskanten Cannabis-Konsum von Minderjährigen. Der von Minister Lauterbach mehrfach betonte verbesserte Schutz junger Menschen werde, so Poitz, nicht dadurch erreicht, gesetzlich festzulegen, nur an Erwachsene abgeben zu wollen. Für die Polizei ergebe sich keine nennenswerte Arbeitsentlastung.
Alexander Poitz, Stellvertretender Bundesvorsitzender. Foto: GdP/Kay Herschelmann
Alexander Poitz, Stellvertretender Bundesvorsitzender. Foto: GdP/Kay Herschelmann
Schon der erste Entwurf zur Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken hätte etliche Fragen aufgeworfen, stellte Poitz fest. Mit den modifizierten Vorschlägen habe sich der Nebel jedoch keineswegs verzogen. Insbesondere die Schaffung von Cannabis-Konsumclubs eröffne neuen Möglichkeiten, unter dem Deckmantel vermeintlicher Vereinsarbeit die geregelte Abgabe von Cannabis zu unterlaufen. Es liege auf der Hand, dass mehrere Behörden mit der Kontrolle des Vereinslebens beschäftigt sein würden. Poitz: „Es sollten keine Gesetze das Licht der Welt erblicken, bevor nicht völlig klar ist, dass diese auch konsequent kontrolliert werden können. Davon sind wir hierzulande, vor allem im Bereich des öffentlichen Dienstes, darunter die Polizeien, weit entfernt.“


„Was wir bis jetzt von den Plänen wissen, ist praxisfern und prinzipiell nicht kontrollierbar“, unterstrich der GdP-Vize. Völlig unklar sei, wie der Besitz von exakt drei Pflanzen überprüft werden solle. Eine polizeirechtliche Grundlage für das Zählen von Cannabis-Blumentöpfen in Privatwohnungen werde es sicherlich nicht geben. Ein Vollzugsdefizit sei ebenso bei der Kontrolle der legalen Menge von 25 Gramm des Stoffes mehr als wahrscheinlich. Mit Sorge müsse betrachtet werden, dass Cannabis weiterhin mit sehr hohen THC-Wirkstoffanteilen verfügbar sein werde. Dies könne sich beispielsweise negativ auf die Verkehrssicherheit sowie den Arbeitsmarkt auswirken.

Gespannt blicke die GdP auf die Standorte der auf fünf Jahre befristeten regionalen Modellprojekte. „Die lizenzierten Geschäfte, wo legal Cannabis verkauft werden soll, könnten sich zu wahren Wallfahrtsorten von Konsumenten entwickeln“, sagte Poitz. Dass sich dort Schwarzmärkte etablieren könnten, sei keineswegs unwahrscheinlich.

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