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GdP-Flugblatt zur Zusatzversorgung (VBL)

öD-Gewerkschaften drohen Kündigung an! - Jetzt reicht's!

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB machen den Weg frei für die Kündigung der Versorgungstarifverträge.
  • Die zusätzliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes ist nach dem Prinzip der Kapitaldeckung umzubauen. Nur so kann von den steuerlichen Förderungsmöglichkeiten - wie im privaten Bereich - Gebrauch gemacht werden.
  • Die künftige Versorgung im öffentlichen Dienst muss langfristig gesichert und gleichzeitig transparent und überschaubar ausgestaltet sein! (Es muss möglich sein, die künftige Rente auf Heller und Pfennig selbst zu berechnen.)
  • Das bisherige Versorgungsniveau ist dabei unter Einbeziehung der so genannten Riester-Rente anzustreben. (Mit der Riester-Rente soll die Absenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch geförderte Eigenleistungen ausgeglichen werden.)
  • Die bisher in den Tarifvorschriften enthaltene Automatik, nach der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an jeder Umlagesatzanhebung oberhalb von 5,2 Prozent zur Hälfte beteiligt werden, ist zu beseitigen.
  • Für den Fall, dass die Pauschalversteuerung der Umlage durch die Arbeitgeber weiterhin möglich oder zugelassen ist, sind die steuerlich zulässigen Grenzbeträge in vollem Umfang auszuschöpfen.
  • Die Festschreibung der Versorgungsrenten auf dem Stande des Jahres 1999 ist aufzuheben.

Das haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB am 22. Oktober 2001 in Fulda beschlossen. Zugleich sind die Verhandlungsführer bevollmächtigt worden, bei weiteren Verzögerungen der Arbeitgeber die Versorgungstarifverträge zu kündigen. Hierdurch soll der notwendige Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt werden, dass diese endlich ihre Schularbeiten machen und in den kommenden Verhandlungen am 30./31. Oktober 2001 ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen. (Durch eine eventuelle Kündigung der Tarifverträge werden erworbene und zukünftige Anwartschaften nicht beeinträchtigt.)

Bereits gezahlte Renten wie auch erworbene Ansprüche müssen auf Dauer gesichert und verlustfrei in ein neues System überführt werden, das Rechtssicherheit und Transparenz auf der Basis solider Finanzierungsvorschriften garantiert. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB streben eine einheitliche Regelung für Bund, Länder und Gemeinden an, die den berechtigten Erwartungen unserer Mitglieder im öffentlichen Dienst gerecht wird.
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