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GdP zu Einigung bei Sicherungsverwahrung:

Bund muss schnell Gesetz verabschieden – Länder müssen Unterbringungseinrich-
tungen zügig schaffen

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Einigung der Justiz- und Innenressorts der Bundesregierung über die Reform der Sicherungsverwahrung. Nun müsse das Gesetz schnell verabschiedet werden und die Länder zügig entsprechende Unterbringungseinrichtungen schaffen.



Zum Interview des GdP-Vorsitzenden mit dem ZDF-Morgen-Magazin bitte auf die Grafik klicken.
Konrad Freiberg, GdP-Bundesvorsitzender: „Es war höchste Zeit, den fatalen Koalitionsstreit auf dem Rücken der Sicherheitsinteressen von Bürgerinnen und Bürgern und nicht zuletzt der Polizei beizulegen.“ Zufrieden könne man jedoch keineswegs sein. Solange die Reform nicht in Kraft sei, würden zusätzlich zu den bereits freigelassenen womöglich noch weitere gefährliche Täter entlassen werden müssen. Das sei, so Freiberg, eine bittere Konsequenz des unnötig langen Schaukampfes zwischen den Koalitionsfraktionen. Freiberg: „Um diese sich in Freiheit befindlichen Täter muss sich nach wie

vor allein die Polizei kümmern. Neben langfristig anfallender hoher Personalkosten werden weiterhin qualifizierte Kräfte abgezogen, die die Polizei an anderer Stelle nötiger braucht.

Freiberg befürwortet den therapeutischen Charakter der modifizierten Sicherungsunterbringung. Zwar stehe Opfer- vor Täterschutz, doch könne es nicht das alleinige Ziel einer solchen einschneidenden Maßregel sein, psychisch gestörte Gewalt- und Sexualstraftäter bis ans Ende ihres Lebens vor der Gesellschaft fernzuhalten. Freiberg: „Die Resozialisierung der Täter muss im Vordergrund stehen. Es ist wichtig, Strafe und Therapie eindeutig zu trennen.“

Im Umgang mit den nach dem Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs in Straßburg bereits freigelassenen Tätern fordert Freiberg, das neue Gesetz so zu formulieren, dass auch eine erneute sichere Unterbringung dieser Täter möglich ist. Auch die Chance der gezielten Ansprache hin auf eine freiwillige Rückkehr in eine geschlossene therapeutische Institution sollte genutzt werden.

Download: Gemeinsame Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums des Innern für die Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und begleitende Regelungen
 
 
Zur Pressemeldung als pdf-File
 
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