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Pressemeldung

GdP erwartet verfassungskonforme Regelung der Besoldung 2008 und 2009

Magdeburg.

Der 2. Senat des BVerfG hat am 23.05.2017 die verzögerte Besoldungsanpassung für sächsische Beamte der Besoldungsgruppen A10 aufwärts in 2008 und 2009 mit Art 33 Abs. 5 GG iVm. Art 3 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt und sieht die Verletzung des Abstandsgebots als nicht gerechtfertigt an.

Gleichzeitig hat das BVerfG eine Frist für Neuregelung bis 01.07.2018 gesetzt.
Die Gewerkschaft der Polizei erwartet jetzt von der Landesregierung in Anwendung dieses Urteil, eine Vorlage für den Gesetzgeber des Landes Sachsen-Anhalt, um spätestens bis zum 1. Juli 2018 eine verfassungskonforme Regelungen für die Jahre 2008 und 2009 treffen zu können. Dazu hat der Landesvorsitzende den Finanzminister entsprechend angeschrieben.

Die Verzögerung der Angleichung der Ostbesoldung an das Westniveau für die Jahre 2008 und 2009 stellt nach Urteil des BVerfG eine haushalterisch motivierte Einzelmaßnahme dar, die mit dem mit dem GG unvereinbar ist.

Die verzögerte Angleichung beeinträchtigt das Abstandsgebot, ohne dass dies gerechtfertigt wäre. Insbesondere kann die im Jahr 2008 erlassene Maßnahme nicht mehr mit der besonderen und einmaligen Situation am Ende des Transformationsprozesses der Wiederherstellung der deutschen Einheit gerechtfertigt werden.

Der Landesbezirksvorstand

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