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GdP Bundespolizei fordert Ende der Saufgelage im öffentlichen Nahverkehr

München/Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Bezirk Bundespolizei fordert endlich mehr politische Unterstützung, um gezielt gegen betrunkene Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr vorgehen zu können. Erst am vergangenen Wochenende war es in München zu regelrechten Alkoholexzessen in der S-Bahn gekommen.

Via Facebook hatten Unbekannte am Samstagabend zum „Abschiedstrinken“ in den Zügen und an den Haltestellen in München aufgerufen. Hintergrund war das seit Sonntag 0 Uhr in Kraft getretene Alkoholverbot in der Münchner S-Bahn. Der Einladung folgten rund 2.000 meist junge Leute. Doch was zunächst als „Party“ begann, eskalierte schnell zu ausufernder Sachbeschädigung. Rund 170 Polizeibeamte waren im Einsatz um die Situation zu beruhigen. Die Bahn spricht inzwischen von einem Sachschaden von 100.000 Euro.

Pöbeleien, Sachbeschädigung und auch körperliche Gewalt durch Alkoholisierte in Zügen zählen längst zu den täglichen Problemen mit denen sich die Bundespolizei herumschlagen muss. „Zwar wurde in den vergangenen Monaten in der Presse viel über Gewalt im öffentlichen Nahverkehr berichtet und es gibt auch in der Bevölkerung ein riesiges Bedürfnis nach mehr Sicherheit – doch die Politik rührt sich keinen Millimeter. Mit diesem Problem werden Bevölkerung und Polizei völlig im Stich gelassen. Es ist sehr beeindruckend, wie unsere Kolleginnen und Kollegen in München trotzdem die Lage noch gemeistert haben“, so Josef Scheuring, Vorsitzender der GdP – Bezirk Bundespolizei.

Kernproblem ist laut GdP die rechtliche Grauzone in Bezug auf Alkohol trinkende Reisende. Bislang ist der Alkoholkonsum in Zügen nur auf Basis der Hausordnungen der einzelnen Nahverkehrsbetreiber untersagt – eine rechtliche Regelung gibt es jedoch nicht. Das bedeutet in der Praxis, dass die Polizei Betrunkene zwar ermahnen kann, das Trinken zu unterlassen, sie aber nicht aus den Zügen entfernen darf. Dies geht bislang nur, wenn der Bahnschutz - sprich ein Beschäftigter der Verkehrsbetreibers anwesend ist, von seinem Hausrecht gebraucht macht und die Polizei um Unterstützung bittet oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.

„Dass es hier keine einheitliche Regelungen gibt, ist einfach absurd! Für jeden unachtsam weggeworfenen Zigarettenstummel ist es möglich ein Bußgeld zu verhängen, aber um den übertriebenen Alkoholkonsum zu unterbinden, gibt es keine städtischen Verordnungen“, so Josef Scheuring weiter. Zudem kämpft man in der Bundespolizei laut GdP mit einem ständigen Personalmangel. Die Gewerkschaft fordert daher die politisch Verantwortlichen dazu auf, endlich ihre Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und der Bundespolizei die dringend notwendigen personellen und rechtlichen Mittel an die Hand zu geben, um diese Sicherheit zu gewährleisten.
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