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Konrad Freiberg im Interview mit der Neuen Ruhr Zeitung

"Die Polizei kennt die Grenzen unseres Rechtsstaates"

Berlin.

Im Gespräch mit der in Essen erscheinenden Neuen Ruhr Zeitung (NRZ) bewertete der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg das gestern gesprochene Urteil im so genannten Daschner-Prozess als "weise". Es berücksichtige einerseits die schwierige menschliche Konfliktsituation, in der sich die Angeklagten befunden hatten, andererseits stelle es klar, das gegen Personen im polizeilichem Gewahrsam weder Gewalt angewendet noch mit Gewalt gedroht werden darf. Freiberg: "Die Polizei kennt die Grenzen unseres Rechtsstaates." Das Gespräch führte NRZ-Redakteur Michael Minholz.

Frage: Ist das Urteil gegen Wolfgang Daschner Ihrer Auffassung nach in jeder Nuance korrekt ausgefallen?
Konrad Freiberg: Das ist ein sehr weises Urteil. Es hat die äußerst schwierige menschliche Konfliktsituation der Angeklagten berücksichtig und schafft dennoch Rechtssicherheit für die Polizei und wie ich hoffe, auch für die Öffentlichkeit: Gegen Personen, die sich in polizeilichem Gewahrsam befinden, darf weder Gewalt angewendet noch mit der Anwendung von Gewalt gedroht werden.

Frage: Über den zweiten Angeklagten, den Hauptkommissar Ortwin E., ist im Laufe des Prozesses kaum diskutiert worden. Was ist über sein Verhalten zu sagen,
was hätte er anders machen sollen?
Konrad Freiberg: Ich stehe nicht an, jemanden Ratschläge zu erteilen. Er befand sich in der schwierigen Situation, dass sein Vorgesetzter in bester Absicht eine ungesetzliche Anordnung erteilen wollte, in der Hoffnung, hierdurch ein Menschenleben zu retten. Wie wir wissen, haben sich andere Beamte dem Ansinnen des Vize-Polizeipräsidenten widersetzt.

Frage: Was kann, was darf ein Polizist im Extremfall tun, um Leben zu retten?
Konrad Freiberg: Er darf sogar einen Menschen erschießen, da Sie sicherlich den so genannten Finalen Rettungsschuss meinen, der in diesem Zusammenhang fälschlicher Weise immer wieder als Beispiel genannt wird. Danach darf ein Polizist einen Täter, der eine Geisel in der Gewalt hat, notfalls auch töten, um die Geisel zu retten. Der Unterschied ist aber: Der Täter befindet sich nicht im Gewahrsam der Polizei.

Frage: Wie viele Daschners light gibt es eigentlich jedes Jahr in Deutschland, ohne dass die Öffentlichkeit davon Notiz nehmen würde?
Konrad Freiberg: Wenn es sie gäbe, würde die Öffentlichkeit sogar sehr schnell davon Notiz nehmen. Wie im Fall Gaeffgen würden Verteidiger geradezu danach lechzen, der Polizei ungesetzliche Methoden nachzuweisen.

Frage: Was kann die Polizei in Deutschland aus diesem Verfahren für ihren Alltag lernen?
Konrad Freiberg: Die Polizei muss nicht, eher müssen Teile von Politik und Öffentlichkeit daraus lernen. Die Polizei kennt die Grenzen unseres Rechtsstaates, was sie täglich in tausenden von Einsätzen unter Beweis stellt. Das ist von den Frankfurter Richtern noch einmal klar gestellt worden.

Frage: Müssen eventuell sogar polizeiliche Grundsätze verändert werden, beispielsweise ein stärkerer Akzent über die rechtlichen Möglichkeiten der Vernehmung in der Ausbildung junger Polizisten?
Konrad Freiberg: Auch darin haben wir keinen Nachholbedarf. Die Rechtslage ist klar und eindeutig. So und nicht anders wird sie auch in der Ausbildung vermittelt.

Frage: Hat die politische Diskussion über Polizei und Folter der Gesellschaft etwas gebracht?
Konrad Freiberg: Es ist schwer, in einer emotionsgeladenen Atmosphäre einen Rechtsstandpunkt zu vertreten, der aber eine Säule unserer demokratischen Rechtsordnung ist. Seine Verletzung hätte Folgen, die weit über den tragischen Fall hinausgingen. Wir sind darauf angewiesen, dass unsere Verfassung und der Gesetzgeber eindeutig die Handlungsmöglichkeiten der Polizei definiert.

Quelle: Neue Ruhr Zeitung
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