Verhandlungsleitung im Trainingslager
Die Satzung der GdP sagt dazu übrigens: „Der Bundeskongress wählt eine Verhandlungsleitung. Sie besteht aus dem/der Verhandlungsleiter/in und mindestens zwei Beisitzern/Beisitzerinnen. Dem Geschäftsführenden Bundesvorstand steht zur Bildung der Verhandlungsleitung ein Vorschlagsrecht zu.“