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Geht doch! GdP Niedersachsen trifft Vereinbarung zum Ausgleich der Castor-Stunden

Hannover. Am vergangenen Freitag haben der Landespolizeipräsident Uwe Binias und der Landesvorsitzende der GdP Niedersachsen, Dietmar Schilff, eine Vereinbarung geschlossen, dass Bereitschaftsstunden, die anlässlich der Castor-Einsätze 2005 – 2011 angefallen sind, für alle Beschäftigten 1:1 ausgeglichen werden. In einer im Jahr 2007 geschlossenen Musterklagevereinbarung hatte sich das LPP verpflichtet, das obergerichtliche Ergebnis einer von der […]

polizeieinsatzgruppe_400Hannover. Am vergangenen Freitag haben der Landespolizeipräsident Uwe Binias und der Landesvorsitzende der GdP Niedersachsen, Dietmar Schilff, eine Vereinbarung geschlossen, dass Bereitschaftsstunden, die anlässlich der Castor-Einsätze 2005 – 2011 angefallen sind, für alle Beschäftigten 1:1 ausgeglichen werden.
In einer im Jahr 2007 geschlossenen Musterklagevereinbarung hatte sich das LPP verpflichtet, das obergerichtliche Ergebnis einer von der GdP initiierten und geführten Musterklage auf alle eingesetzten niedersächsischen Kräfte zu übertragen. Gegenstand der Klage war die Forderung, alle während der Castor-Einsätze geleisteten Bereitschaftsdienststunden zu 100% in Freizeit auszugleichen.

Im Jahr 2005 wurde die bisherige sozialadäquate Verfahrensweise, alle Bereitschaftszeiten in geschlossenen Einsätzen 1:1 anzuerkennen, durch den damaligen Innenminister verändert und die Bereitschaftszeiten nur noch zu 25 % anerkannt. Über den Rechtsschutz der GdP erhob ein Kollege der niedersächsischen Bereitschaftspolizei Klage, die durch die Rechtsabteilung der GdP Niedersachsen geführt wurde, und auf die sich die Musterklagevereinbarung bezog.

Das OVG Lüneburg hatte am 25.01.2011 entschieden, dass die Bereitschaftsstunden während des Castor-Einsatzes 1:1 abgerechnet werden müssen. Entgegen der Musterklagevereinbarung, nach der eine obergerichtliche Entscheidung anzuerkennen war, legte der ehemalige Innenminister Revision ein, um vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine anderslautende Entscheidung herbeizuführen.

Mit dem jetzigen Innenminister Pistorius wurde nunmehr eine Lösung erarbeitet, die die bisherige Ungerechtigkeit aufhebt und über den Inhalt der Musterklagevereinbarung hinausgeht. Diese beinhaltet:

- 1:1-Anerkennung aller bisherigen nicht ausgeglichenen Bereitschaftsdienststunden in den Castor-Einsätzen der Jahre 2005 – 2011 für alle eingesetzten Kräfte einschließlich der Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten,
- Abgeltung ausschließlich in Freizeit,
- keine zeitliche Begrenzung des Abbaus der angefallenen Stunden,
- keine restriktive Anrechnung der Bereitschaftszeiten aller geschlossenen Einsätze in der Zukunft,
- das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird für erledigt erklärt.

Einen besonderen Dank sagt die GdP dem Kollegen aus der Bereitschaftspolizei, der als Kläger aufgetreten und ausdrücklich mit dem Vergleich einverstanden ist, sowie der GdP-Bezirksgruppe ZPD für die Unterstützung.

Ein hervorragendes Ergebnis gewerkschaftlicher Arbeit und neben den durch die Landesregierung beschlossenen 1.500 zusätzlichen Beförderungen für A 9 bis A 11 im nächsten Jahr ein weiteres Zeichen notwendiger Wertschätzung der Arbeit der Polizei.

Und wie ist der Status für die Bundespolizei? So verhält sich das BMI: “Kein Einsehen – Bundesinnenminister will Bereitschaftszeit bei Einsätzen nicht voll mit Freizeit ausgleichen”

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