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Tarifergebnis Öffentlicher Dienst

Beamte gleich behandeln

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für den Öffentlichen Dienst auf den Beamtenbereich. Nach den Plänen des Bundesinnenministers sollen die Beamten erst zwei Monate später in den Genuß des Tarifergebnisses für den Öffentlichen Dienst kommen. Mit diesen Einkommenseinbußen sollen die Beamten für die Finanzierung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Entlastung kinderreicher Familien zur Kasse gebeten werden.

Seit 1990 verweigere das Bundesinnenministerium nun schon die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifergebnisse der Verhandlungen für den Öffentlichen Dienst. GdP-Vorsitzender Norbert Spinrath: "Wir sind es leid, die kreativen Begründungen der Arbeitgeber zu hören, warum es denn dieses Jahr wieder nicht klappen soll. Wir fordern eine uneingeschränkte Übernahme des Tarifergebnisses. Der Gesetzentwurf muß zurückgenommen werden."

Die Gewerkschaft der Polizei hatte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 begrüßt. Danach soll die jahrelange Benachteiligung kinderreicher Beamtenfamilien gemildert werden. Mit Empörung stellt die GdP fest, daß die Kosten dafür nun aus dem vorhandenen Besoldungstopf finanziert werden sollen.

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