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Woran erkennt man einen Bundespolizisten?

Die Menschen in der Bundespolizei genießen in der Öffentlichkeit ein hohes Maß an Ansehen. Nach Angaben des Magazins „Stern“ hat die Polizei in einer Umfrage zum Vertrauensverhältnis der Deutschen in gesellschaftliche Institutionen mit 84 Prozent ihre Spitzenposition nicht nur verteidigt, sondern sogar noch um zwei Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr ausbauen können. Sie genießt damit das […]

Jörg Radek, Vorsitzender GdP-Bezirk Bundespolizei

Jörg Radek, Vorsitzender GdP-Bezirk Bundespolizei

Die Menschen in der Bundespolizei genießen in der Öffentlichkeit ein hohes Maß an Ansehen. Nach Angaben des Magazins „Stern“ hat die Polizei in einer Umfrage zum Vertrauensverhältnis der Deutschen in gesellschaftliche Institutionen mit 84 Prozent ihre Spitzenposition nicht nur verteidigt, sondern sogar noch um zwei Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr ausbauen können. Sie genießt damit das höchste Vertrauen der Bundesbürger. Diese Wertschätzung spiegelt sich auch in den Anerkennungen durch den Bundesinnenminister und den Bundespolizeipräsidenten wider, wenn sie aus Anlass des politischen Erfordernisses die Arbeit der Menschen in der Bundespolizei, ihr Engagement und ihre Motivation loben.

Doch in welch krassem Widerspruch stehen dazu die 104 Seiten des Entwurfes der „Bestimmungen zum Erscheinungsbild und für das Tragen der Dienstkleidung in der Bundespolizei“! Ziel der Vorschrift ist eine eindeutige Erkennbarkeit und auch ein einheitliches Erscheinungsbild von Uniformträgern zu erreichen. Die alte PDV 014 aus dem Jahre 1983 wurde aufgrund von aktuelleren Erlasslagen und Rechtsprechung aktualisiert.

Der neue Entwurf lässt sich nur als Gängelungsvorschrift bezeichnen, der die Frage aufwirft, welches Menschenbild in der Bundespolizei vorherrscht. Sind wir alle arbeitsunwillige Taugenichtse und Schlunzen, die zur Arbeit gezwungen und ständig gemaßregelt werden müssen? Wer Regeln, wie Kombinationsverbote für einzelne Kleidungsstücke der Alltagsdienstkleidung aufstellt, hat genau dieses „Menschenbild“ vor Augen.

Liest man die 104 Seiten Vorschriften, stellt man sich unweigerlich ironisch die Frage, wie überhaupt Bürgerinnen und Bürger bislang fähig waren, Bundespolizisten als solche zu erkennen. Glaubt man dem Entwurf, scheint der Regelungsbedarf dahin gehend immens hoch zu sein!

Hier drei Kostproben: Unterwäsche ist in der Farbe Weiß zu tragen. Schal und Handschuhe dürfen auf keinen Fall zusammengetragen werden. Bärte dürfen nicht so buschig sein, dass sie das Tragen der Atemschutzmaske behindern.

Es ist nicht bekannt, wie viele Beschwerden hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes von Kolleginnen und Kollegen eingegangen sind. Oder ob gar das äußere Erscheinungsbild je Grund für eine Widerstandshaltung gewesen ist.

Warum traut man den Kolleginnen und Kollegen nicht zu, sich einem Bundespolizisten und einer Bundespolizistin entsprechend zu kleiden und zu verhalten?

Es ist doch gerade so, dass die Arbeitsverdichtung in allen Bereichen der Bundespolizei von den Menschen nur deshalb aufgefangen wird, weil sie Einsatz zeigen und sich engagieren. Es ist die Leistungsbereitschaft und die Fähigkeit zur Anpassung an veränderte Bedingungen, die die Menschen in der Bundespolizei charakterisiert. Diese Menschen benötigen keinen kleinteiligen, bebilderten Vorschriftenkatalog darüber, wie man sich ordentlich anzieht!

Es muss nachdenklich stimmen, welches Menschenbild übergeordnete Verantwortungsträger von den Menschen in der Bundespolizei haben.

Jörg Radek

pdf Artikel für den Aushang

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