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Deutscher BundeswehrVerband und Gewerkschaft der Polizei:

Soldaten und Polizisten lehnen Vermischung des Schutzes von äußerer und innerer Sicherheit ab

Präzise Regelungen zur Amtshilfe gefordert

Berlin.

Gegen eine Aufweichung der bewährten Aufgabentrennung zwischen dem Schutz der inneren und äußeren Sicherheit durch Polizei und Bundeswehr sprechen sich der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, und der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes (DBwV), Oberst Bernhard Gertz, einen Tag vor der erwarteten Verabschiedung des so genannten Weißbuchs der Bundeswehr durch das Bundeskabinett aus.

Einmütig lehnten beide Vorsitzenden Bestrebungen ab, über unscharfe Formulierungen auf Verfassungsänderungen hinzusteuern, die Einsätze der Bundeswehr im Innern ohne klare Grenzziehung zum polizeilichen Aufgabenspektrum ermöglichen würden. Freiberg und Gertz fordern den Gesetzgeber auf, eine Präzisierung des Einsatzes der Bundeswehr im Bereich der Luft- und Seesicherheit entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorzunehmen. Diese müsste eindeutig regeln, dass nur in den Fällen, bei denen die Polizei nicht über ausreichende Möglichkeiten verfügt, die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe und im Auftrag der Polizei unterstützend, auch mit militärischen Mitteln, eingreifen darf.

Gertz: „Die fachliche Qualifikation der Bundeswehr als Institution zur Verteidigung der äußeren Sicherheit und zur Bewältigung von Aufgaben in Krisengebieten ist ebenso hoch entwickelt, wie das staatsbürgerliche Verständnis ihrer Angehörigen.“ Beides seien Gründe dafür, dass die Bundeswehr in der Abwehr der Pläne zur Vermischung der Aufgaben fest an der Seite der GdP stehe.

„Ausstattung, Auftrag und Selbstverständnis beider Institutionen sind“, so der GdP-Vorsitzende Freiberg, „so unterschiedlich, wie sie unterschiedlicher nicht sein können. Wer sie vermischt, setzt auch ihre Effizienz aufs Spiel. Von den grundlegenden und bewährten Prinzipien unserer Verfassung ganz zu schweigen.“

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